Tarife an öffentlich geförderten Ladesäulen u. a. Ionity

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ionity hat für Adhoc-Lader den Preis für Ladevorgänge an öffentlich geförderten Ladesäulen auf 79 Cent/kWh erhöht. 100 Kilometer mit einem Elektroauto bei einem geschätzten Verbrauch von 20 kWh kosten somit 15,80 EUR. Das entspricht in etwa dem 2,5fachen eines sparsamen Diesel-Fahrzeugs. Diverse Roaming-Anbieter haben aktuell die Preise an Ionity-Säulen angepasst bzw. werden diese anpassen: z. B. GetCharge voraussichtlich 89 Cent, Shell recharge 78 Cent, PlugSurfing 86 Cent! Damit wird Elektromobilität massivst ausgebremst.

Dies ist aus meiner Sicht ein nicht akzeptabler Vorgang, da Ionity der Ausbau europaweit nach meinem Kenntnisstand durch erhebliche europäische und deutsche Fördermittel ermöglicht wurde. Die an Ionity beteiligten Autohersteller wollen das Ionity-Ladenetz anscheinend für Fahrzeuge anderer Hersteller abschotten bzw. werden ihre starke Marktstellung wohl dazu nutzen durch Laden auf Langstrecke hohe Erträge zu generieren.
Ich bitte daher um Information warum hier nicht das Kartellamt einschreitet oder die Bundesnetzagentur keine Handhabe hat.

Vielen Dank.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • 3 Follower:innen
Werner Frieschuetz
Sehr geehrte<< Anrede >> Ionity hat für Adhoc-Lader den Preis für Ladevorgänge an öffentlich geförder…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Werner Frieschuetz
Betreff
Tarife an öffentlich geförderten Ladesäulen u. a. Ionity [#178688]
Datum
1. Februar 2020 00:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> Ionity hat für Adhoc-Lader den Preis für Ladevorgänge an öffentlich geförderten Ladesäulen auf 79 Cent/kWh erhöht. 100 Kilometer mit einem Elektroauto bei einem geschätzten Verbrauch von 20 kWh kosten somit 15,80 EUR. Das entspricht in etwa dem 2,5fachen eines sparsamen Diesel-Fahrzeugs. Diverse Roaming-Anbieter haben aktuell die Preise an Ionity-Säulen angepasst bzw. werden diese anpassen: z. B. GetCharge voraussichtlich 89 Cent, Shell recharge 78 Cent, PlugSurfing 86 Cent! Damit wird Elektromobilität massivst ausgebremst. Dies ist aus meiner Sicht ein nicht akzeptabler Vorgang, da Ionity der Ausbau europaweit nach meinem Kenntnisstand durch erhebliche europäische und deutsche Fördermittel ermöglicht wurde. Die an Ionity beteiligten Autohersteller wollen das Ionity-Ladenetz anscheinend für Fahrzeuge anderer Hersteller abschotten bzw. werden ihre starke Marktstellung wohl dazu nutzen durch Laden auf Langstrecke hohe Erträge zu generieren. Ich bitte daher um Information warum hier nicht das Kartellamt einschreitet oder die Bundesnetzagentur keine Handhabe hat. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Frieschuetz Anfragenr: 178688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178688 Postanschrift Werner Frieschuetz << Adresse entfernt >>

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