Tarifverträge

Gibt es eine Auflistung aller Firmen bei denen das Land NRW min 50% hält bei denen nach Tarifvertrag und bei denen NICHT nach Tarifvertrag bezahlt wird und warum bei diesen kein Tarifvertrag angewendet wird ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tarifverträge [#241984]
Datum
26. Februar 2022 21:17
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine Auflistung aller Firmen bei denen das Land NRW min 50% hält bei denen nach Tarifvertrag und bei denen NICHT nach Tarifvertrag bezahlt wird und warum bei diesen kein Tarifvertrag angewendet wird ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241984/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übersendung Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetzes. Ihr…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Tarifverträge [#241984]
Datum
28. Februar 2022 12:06
Status
Warte auf Antwort
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967 Bytes
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25,2 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Übersendung Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetzes. Ihren Antrag habe ich zuständigkeitshalber an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfragenr: 241984 Sehr Antragsteller/in in der beigefügten Anlage erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach …
Sehr Antragsteller/in in der beigefügten Anlage erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem IFG NRW vom 26.02.2022. Mit freundlichen Grüßen