Task Force zur Nutzung von Facebook durch Behörden des Landes NRW

Nach Auskunft der Landesbeauftragten für den Datenschutz NRW ist in der Staatskanzlei NRW eine Task Force mit der Rechtmäßigkeit der Nutzung von Plattformen wie Facebook durch Landesbehörden befasst.

Inhaltlich soll dort unter anderem die Frage der datenschutzrechtlichen Vertretbarkeit/rechtmäßigen Nutzung von Facebook-Fanpages durch Behörden des Landes geklärt werden, laut LDI.

Bitte senden Sie mir in digitaler Art folgende Informationen zu:

a)Dienstanaweisungen/Erlasse/Verfügungen/Strukturpläne/Einrichtungserlasse in Bezug auf Einsetzung, Organisation und Zielsetzung der Task Force.

b) Berichte/Zwischenberichte der Task Force

c)Abschlussberichte/Handlungsempfehlungen/Handlungsanweisungen/Expertisen/Stellungnahmen der Task Force

Freundlicher Gruß,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Task Force zur Nutzung von Facebook durch Behörden des Landes NRW [#235116]
Datum
12. Dezember 2021 17:11
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Auskunft der Landesbeauftragten für den Datenschutz NRW ist in der Staatskanzlei NRW eine Task Force mit der Rechtmäßigkeit der Nutzung von Plattformen wie Facebook durch Landesbehörden befasst. Inhaltlich soll dort unter anderem die Frage der datenschutzrechtlichen Vertretbarkeit/rechtmäßigen Nutzung von Facebook-Fanpages durch Behörden des Landes geklärt werden, laut LDI. Bitte senden Sie mir in digitaler Art folgende Informationen zu: a)Dienstanaweisungen/Erlasse/Verfügungen/Strukturpläne/Einrichtungserlasse in Bezug auf Einsetzung, Organisation und Zielsetzung der Task Force. b) Berichte/Zwischenberichte der Task Force c)Abschlussberichte/Handlungsempfehlungen/Handlungsanweisungen/Expertisen/Stellungnahmen der Task Force Freundlicher Gruß,
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235116/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Task Force zur Nutzung von Facebook durch Behörden des Landes NRW [#235116]
Datum
13. Dezember 2021 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Task Force zur Nutzung von Facebook durch Behö…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Task Force zur Nutzung von Facebook durch Behörden des Landes NRW [#235116]
Datum
24. Januar 2022 15:16
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Task Force zur Nutzung von Facebook durch Behörden des Landes NRW“ vom 12.12.2021 (#235116) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235116/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
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Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Januar 2022 15:17
Status
Warte auf Antwort

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