Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Kawaters als Kommunalbeirat Niederrhein der RWE

1.) Satzung des Kommunalbeirates Niederrhein der RWE
2.) Tagesordnung der letzten Sitzung dieses Kommunalbeirates im Jahr 2012
3.) Protokoll der letzten Sitzung dieses Kommunalbeirates im Jahr 2012

Hintergrund: Laut Auskunft des Bürgermeisters vertritt er die Stadt Issum im "Kommunalbeirat Niederrhein Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk (RWE)":
http://www.issum.de/C125757E002BAF13/0/6E73432AAEF82313C1256D6C00386235

Hinweis: Um 1990 wurde aus der Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG die RWE AG

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Oktober 2013
  • Frist
    19. November 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Issum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Kawaters als Kommunalbeirat Niederrhein der RWE
Datum
17. Oktober 2013 19:09
An
Kommunalverwaltung Issum
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Satzung des Kommunalbeirates Niederrhein der RWE 2.) Tagesordnung der letzten Sitzung dieses Kommunalbeirates im Jahr 2012 3.) Protokoll der letzten Sitzung dieses Kommunalbeirates im Jahr 2012 Hintergrund: Laut Auskunft des Bürgermeisters vertritt er die Stadt Issum im "Kommunalbeirat Niederrhein Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk (RWE)": http://www.issum.de/C125757E002BAF13/0/6E73432AAEF82313C1256D6C00386235 Hinweis: Um 1990 wurde aus der Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG die RWE AG
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Kawater…
An Kommunalverwaltung Issum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Kawaters als Kommunalbeirat Niederrhein der RWE
Datum
19. November 2013 14:23
An
Kommunalverwaltung Issum
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Kawaters als Kommunalbeirat Niederrhein der RWE" vom 17.10.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG NRW Die bisherige Korrespo…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Kawaters als Kommunalbeirat Niederrhein der RWE" [#5016]
Datum
2. Dezember 2013 11:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG NRW Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5016 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mein Antrag auf Informationszugang wird von der auskunftsverpflichteten Stelle ignoriert. Auch eine höfliche Erinnerung nach einem Monat blieb ohne Reaktion. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.12.2013 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Kawaters als Kommunalbeirat Niederrhein der RWE" [#5016]
Datum
2. Dezember 2013 14:57
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.12.2013 wird hiermit bestätigt.
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Ihre E-Mail vom 02.12.2013 Datum: 27.01.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenz…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 02.12.2013
Datum
27. Januar 2014 13:54
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
957,9 KB
Datum: 27.01.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-3751/13 Betreff: Ihre E-Mail vom 02.12.2013 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag 17.10.2013 auf Informationszugang zu Unterlagen des Regionalbeirates Niederrhein der RWE AG bei der Gemeinde Issum Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Rückäußerung komme. Die weitere Bearbeitung der Angelegenheit hat sich unangemessen verzögert, wofür ich um Entschuldigung bitte. Wegen der Vielzahl von Eingaben und Anfragen ist es uns leider nicht möglich, unsere Stellungnahmen stets so zeitnah abzugeben, wie wir es uns selbst wünschen würden. Ich habe Ihr Begehren gegenüber der öffentlichen Stelle mit Schreiben vom 27.01.2013 aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Issum
Anfrage zu Unterlagen des RWE Kommunalbeirates Sehr geehrter Herr Antragsteller, Ihre Anfrage vom 17.10.2013 ist …
Von
Kommunalverwaltung Issum
Betreff
Anfrage zu Unterlagen des RWE Kommunalbeirates
Datum
13. Februar 2014 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller, Ihre Anfrage vom 17.10.2013 ist bei der Gemeinde Issum nicht eingegangen. Nach meiner Recherche ist bei der Internetplattform www.fragdenstaat.de bei den Einstellungen zur Gemeinde Issum als eMail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> hinterlegt, die bereits seit rund 15 Jahren nicht mehr existiert. Der Internetplattform wurde die aktuelle eMail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> inzwischen mitgeteilt. Inhaltlich nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung: die von Ihnen anfragten Unterlagen (Satzung bzw. Geschäftsordnung, Tagesordnung und Protokoll des RWE Kommunalbeirates) können nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine Pflicht der Gemeinde, Ihnen Zugang zu den verlangten Informationen zu beschaffen und damit die genannten Dokumente zur Verfügung zu stellen, besteht nicht. Nach § 8 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) wird Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt, da durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart würde. Die angefragten Dokumente könnten Tatsachen enthalten, die zumindest Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der RWE Deutschland AG zulassen. Einer Übersendung der Information steht ferner § 9 IFG (Schutz personenbezogener Daten) entgegen, die zumindest in den Protokollen enthalten wären. Auch nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) besteht kein Anspruch auf Auskunft, da Bürgermeister Kawaters nicht informationspflichtige Stelle ist. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) besteht ebenfalls kein Anspruch, da keine Informationen betroffen sind, die den Anwendungsbereich des VIG betreffen. Gemeinde Issum Der Bürgermeister gez. Kawaters ____________________________________________ Gemeinde Issum - Der Bürgermeister Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Postfach 11 63, 47661 Issum eMail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.issum.de Tel. 0 28 35 / 10-38 Fax 0 28 35 / 10-10
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
49.2.3.2.11-3751/13 Datum: 11.03.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
49.2.3.2.11-3751/13
Datum
11. März 2014 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Datum: 11.03.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-3751/13 Betreff: Meine E-Mail vom 27.01.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zu Informationen über den Regionalbeirat RWE bei der Stadt Issum Mein Auskunftsersuchen an die Stadt Issum vom 27.01.2014 Sehr geehrt<< Anrede >> mit Schreiben vom heutigen Tag habe ich Stellungnahme zur E-Mail vom 13.02.2014 der Stadt Issum genommen, welche ich beigefügt habe. Ich bitte nun um Mitteilung, ob der LDI NRW weiterhin in dieser Angelegenheit tätig werden soll, da Sie gleichlautende Anträge an andere öffentliche Stellen gestellt haben und hierzu bereits Ergebnisse vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schulte-Zurhausen ******************************************************************************************************* Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www: www.ldi.nrw.de
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-3751/13 Betreff: Mein Sc…
Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-3751/13 Betreff: Mein Schreiben vom 11.03.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Informationszugang zu Informationen über Regionalbeirat RWE bei der Stadt Issum Mein Schreiben vom 11.03.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, , leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Meine E-Mail vom 11.03.2014 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-3751/13 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IF…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Meine E-Mail vom 11.03.2014
Datum
2. Juni 2014 10:48
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-3751/13 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag 17.10.2013 auf Informationszugang zu Unterlagen des Regionalbeirates Niederrhein der RWE AG bei der Gemeinde Issum Meine Nachfrage vom 11.03.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit E-Mail vom 11.03.2014 hatte ich Sie gebeten mir mitzuteilen, ob der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) in dieser Angelegenheit weiter tätig bleiben soll. Bis heute haben Sie auf meine E-Mail nicht reagiert. Ich bitte daher um Rückmeldung. Sie können mich auch unter der u.a. Telefonnummer kontaktieren. Ich bin in der Regel von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-3751/13 [#5016] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht! Ja,…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-3751/13 [#5016]
Datum
4. Juni 2014 18:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht! Ja, nehmen Sie sich meiner IFG-Anfrage "Issum" bitte weiterhin an. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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