Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Weber als Kommunalbeirat der RWE Energie AG

1.) Satzung des Kommunalbeirates der RWE Energie AG
2.) Tagesordnung der Sitzung des Kommunalbeirates am 05.11.2012
3.) Protokoll der Sitzung des Kommunalbeirates am 05.11.2012

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Oktober 2013
  • Frist
    19. November 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Uedem Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Weber als Kommunalbeirat der RWE Energie AG
Datum
17. Oktober 2013 18:21
An
Kommunalverwaltung Uedem
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Satzung des Kommunalbeirates der RWE Energie AG 2.) Tagesordnung der Sitzung des Kommunalbeirates am 05.11.2012 3.) Protokoll der Sitzung des Kommunalbeirates am 05.11.2012
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Weber a…
An Kommunalverwaltung Uedem Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Weber als Kommunalbeirat der RWE Energie AG
Datum
19. November 2013 14:22
An
Kommunalverwaltung Uedem
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Weber als Kommunalbeirat der RWE Energie AG" vom 17.10.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in
Kommunalverwaltung Uedem
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, aus terminlichen Gründen bitte ich um Verständnis, dass Ihre Anfrage nach …
Von
Kommunalverwaltung Uedem
Betreff
Ihre Anfrage - Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Weber als Kommunalbeirat der RWE Energie AG
Datum
21. November 2013 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, aus terminlichen Gründen bitte ich um Verständnis, dass Ihre Anfrage nach dem IFG NRW noch nicht beantwortet wurde. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Uedem Der Bürgermeister Im Auftrag Benedikt Koenen ____________________________________________________ Gemeinde Uedem Büro des Bürgermeisters Mosterstraße 2 47589 Uedem Tel.: 0 28 25 / 88-59 Fax.: 0 28 25 / 88-45 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> http://www.uedem.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Koenen, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich warte gerne noch ei…
An Kommunalverwaltung Uedem Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage - Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Weber als Kommunalbeirat der RWE Energie AG
Datum
21. November 2013 12:37
An
Kommunalverwaltung Uedem
Status
Sehr geehrter Herr Koenen, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich warte gerne noch eine Weile und werde Sie vor dem 16.12.2013 auch nicht mehr mit Erinnerungen nerven. Eine Bitte habe ich aber noch: Mittlerweile habe ich gelernt, dass die von mir beantragte "Satzung" auch als Geschäftsordnung bezeichnet sein könnte. Ich bitte Sie hiermit höflich, dies bei der Bearbeitung zu berücksichtigen(ohne dass ich dafür einen neuen Antrag nach IFG stellen muss). Vielen Dank! Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Weber a…
An Kommunalverwaltung Uedem Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage - Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Weber als Kommunalbeirat der RWE Energie AG [#5013]
Datum
27. Dezember 2013 12:24
An
Kommunalverwaltung Uedem
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Weber als Kommunalbeirat der RWE Energie AG" vom 17.10.2013 (#5013) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Tätigkeit von Herrn Bürgermeister Weber als Kommunalbeirat der RWE Energie AG" [#5013]
Datum
28. Januar 2014 19:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5013 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Meine Anfrage nach dem IFG NRW wird trotz mehrfacher höflicher Erinnerung nicht beantwortet. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhause…
Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-336/14 Betreff: Ihre E-Mail vom 28.01.2014 Sehr geehrt<< Anrede >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 4 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbei-tung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www: www.ldi.nrw.de P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken!
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 29.01.2014 Datum: 14.02.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenze…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 29.01.2014
Datum
14. Februar 2014 12:15
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
102,2 KB
Datum: 14.02.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-336/14 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.10.2013 auf Informationszugang zu Unterlagen des Kommunalbeirats der RWE AG bei der Gemeinde Uedem Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der öffentlichen Stelle mit Schreiben vom 14.02.2014 aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 29.01.2014 Datum: 14.02.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenz…
geschwärzt
1,3 MB
Datum: 14.02.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-336/14 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.10.2013 auf Informationszugang zu Unterlagen des Kommunalbeirats der RWE AG bei der Gemeinde Uedem Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der öffentlichen Stelle mit Schreiben vom 14.02.2014 aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Uedem
Antwort: Tätigkeit von Bürgermeister Weber im Kommunalbeirat der RWE Energie AG Sehr geehrter Antragsteller/in, ic…
Von
Kommunalverwaltung Uedem
Betreff
Antwort: Tätigkeit von Bürgermeister Weber im Kommunalbeirat der RWE Energie AG
Datum
6. März 2014 14:53
Status
Sehr geehrter Antragsteller/in, ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Beantwortung ihrer Anfrage komme. Die Bearbeitung der Angelegenheit hat sich unangemessen verzögert, wofür ich zunächst um Entschuldigung bitte. Die von Ihnen angefragten Unterlagen (Satzung bzw. Geschäftsordnung des Kommunalbeirates der RWE Energie AG, die Tagesordnung der Sitzung des Kommunalbeirates vom 05.11.2012 und das Protokoll der Sitzung des Kommunalbeirates vom 05.11.2012) können nicht zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Eine Pflicht der Gemeinde, Ihnen Zugang zu den verlangten Informationen zu beschaffen und damit die genannten Dokumente zur Verfügung zu stellen, besteht nicht. Zu Ihrer Anfrage ist festzustellen, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), auf das Sie sich berufen, für die Verwaltungstätigkeit der Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, gilt, aber nicht auf eine Einrichtung des RWE-Konzerns. Dieser privatrechtliche Bereich gehört somit nicht unter den Anwendungsbereich gemäß § 2 des vorstehenden Gesetzes. Eine Kopie dieser E-Mail erhält der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordhrein-Westfalen, an den Sie sich zwischenzeitlich gewandt hatten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
E-Mail der Gemeinde Uedem vom 06.03.2014 Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenzeichen…
Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen Durchwahl: 211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-336/14 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.10.2013 auf Informationszugang zu Unterlagen des Kommunalbeirats der RWE AG bei der Gemeinde Uedem E-Mail der Gemeinde Uedem vom 06.03.2014 Sehr geehrt<< Anrede >> mit Schreiben vom 20.03.2014 habe ich die Gemeinde Uedem gebeten Ihren Antrag aufgrund meiner Ausführungen erneut zu prüfen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schulte-Zurhausen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen…
Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-336/14 Betreff: Mein Schreiben vom 20.03.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag vom 17.10.2013 auf Informationszugang zu Unterlagen des Kommunalbeirats der RWE AG Mein Schreiben vom 20.03.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in , leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeit…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.11-336/14 Betreff: Mein Schreiben vom 05.05.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung; Ihr Antrag vom 17.10.2013 auf Informationszugang zu Unterlagen des Kommunalbeirats der RWE AG Mein Schreiben vom 05.05.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Uedem
Ihr Antrag vom 17.10.2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, beigefügtes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Inform…
Von
Kommunalverwaltung Uedem
Betreff
Ihr Antrag vom 17.10.2013
Datum
3. Juli 2014 16:30
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, beigefügtes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen

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