Tatsachen und Beweise, auf die sich die Corona Maßnahmen stützen

Anfrage an: Stadt Heilbronn

Tatsachen und Beweise, auf deren Grundlage die konkreten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie wie z.B. die Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn
zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet in der Fassung vom 22.10.2020 bzw. in der jeweils gültigen Fassung erlassen werden, zur Klärung der Frage, welche wissenschaftlichen, evidenzbasierten Erkenntnisse

- der Verlängerung der Sperrzeit in der erlaubnispflichtigen Gastronomie,
- der Verringerung der Personenzahl bei Veranstaltungen und Ansammlungen,
- dem nächtlichen Alkoholkonsumverbot,
- dem nächtlichen Alkoholverkaufsverbot,
- der Regelung von Sportveranstaltungen und Sportwettbewerben
- den Quarantäneanordnungen der städtischen Schulen

zugrunde liegen.

Verlangt wird insbesondere auch die Herausgabe der

- Sachverständigengutachten;
- Lageberichte, auf die Bezug genommen wird in der Allgemeinverfügung;
- Protokolle zum Erlass der Maßnahmen;
- Statistiken;
- Dokumente zum Nachweis der Auslastung der städtischen Krankenhäuser;
- Dokumente zum Nachweis der Auslastung der Intensivbetten;
- Dokumente zum Nachweis der Zahl der Infizierten zum Erlasszeitpunkt;
- Dokumente zum Nachweis der Sterblichkeitsrate von COVID 19 Infizierten / Erkrankten;
- Dokumente zum Nachweis einer Übersterblichkeit von COVID19 Infizierten;
- Leitlinien, Handlungsempfehlungen von Instituten oder übergeordneten Behörden und Stellen, die den Maßnahmen zugrunde liegen;
- Dokumente, die die Abwägung der Interessen der Gastronomiebetriebe, der Veranstalter, der (Sport-) Vereine, der Privatpersonen, der Bürgerinnen und Bürger nachweisen;

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
Paddy Gsell
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Tatsachen und …
An Stadt Heilbronn Details
Von
Paddy Gsell
Betreff
Tatsachen und Beweise, auf die sich die Corona Maßnahmen stützen [#201830]
Datum
27. Oktober 2020 22:42
An
Stadt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tatsachen und Beweise, auf deren Grundlage die konkreten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie wie z.B. die Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet in der Fassung vom 22.10.2020 bzw. in der jeweils gültigen Fassung erlassen werden, zur Klärung der Frage, welche wissenschaftlichen, evidenzbasierten Erkenntnisse - der Verlängerung der Sperrzeit in der erlaubnispflichtigen Gastronomie, - der Verringerung der Personenzahl bei Veranstaltungen und Ansammlungen, - dem nächtlichen Alkoholkonsumverbot, - dem nächtlichen Alkoholverkaufsverbot, - der Regelung von Sportveranstaltungen und Sportwettbewerben - den Quarantäneanordnungen der städtischen Schulen zugrunde liegen. Verlangt wird insbesondere auch die Herausgabe der - Sachverständigengutachten; - Lageberichte, auf die Bezug genommen wird in der Allgemeinverfügung; - Protokolle zum Erlass der Maßnahmen; - Statistiken; - Dokumente zum Nachweis der Auslastung der städtischen Krankenhäuser; - Dokumente zum Nachweis der Auslastung der Intensivbetten; - Dokumente zum Nachweis der Zahl der Infizierten zum Erlasszeitpunkt; - Dokumente zum Nachweis der Sterblichkeitsrate von COVID 19 Infizierten / Erkrankten; - Dokumente zum Nachweis einer Übersterblichkeit von COVID19 Infizierten; - Leitlinien, Handlungsempfehlungen von Instituten oder übergeordneten Behörden und Stellen, die den Maßnahmen zugrunde liegen; - Dokumente, die die Abwägung der Interessen der Gastronomiebetriebe, der Veranstalter, der (Sport-) Vereine, der Privatpersonen, der Bürgerinnen und Bürger nachweisen;
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paddy Gsell Anfragenr: 201830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201830/
Mit freundlichen Grüßen Paddy Gsell
Stadt Heilbronn
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, b…
Von
Stadt Heilbronn
Betreff
Tatsachen und Beweise, auf die sich die Corona Maßnahmen stützen
Datum
12. November 2020 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitten wir zunächst um eine vollständige Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Ohne eine Identifizierung des Anfragenden, kann weder die Antragsberechtigung nach § 3 LIFG noch die Handlungsfähigkeit nach § 12 LVwVfG geprüft werden. Vielmehr muss sichergestellt sein, dass Anfragen nur von tatsächlich existierenden natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden und keine Personen "erfunden" oder Anträge unter Namen Dritter gestellt werden, die selbst hiervon keine Kenntnis haben. Auch für den Fall der Ablehnung eines Antrags oder wenn Gebühren entstehen ist die Identifizierung des Antragstellers nötig, da ansonsten ein Bescheid nicht hinreichend bestimmt ist, bzw. der Gebührenschuldner nicht festgelegt ist. Nach Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Anschrift können wir Sie dann im nächsten Schritt auch schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Mit freundlichen Grüßen
Paddy Gsell
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte z…
An Stadt Heilbronn Details
Von
Paddy Gsell
Betreff
AW: Tatsachen und Beweise, auf die sich die Corona Maßnahmen stützen [#201830]
Datum
15. November 2020 00:45
An
Stadt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte zunächst um Mitteilung voraussichtlicher Kosten und möchte nochmals klarstellen, dass Hintergrund meiner Anfrage die Frage ist, auf welchen Tatsachen und Beweisen Maßnahmen wie die nunmehr aufgehobene Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn erlassen werden. Im Übrigen verweise ich auf die Anfrage. Sollte sich aufgrund Ihres momentan sicherlich hohen Arbeitsanfalls die Bearbeitung der Anfrage verzögern, habe ich vollstes Verständnis und werde das Verstreichenlassen der Monatsfrist nicht rügen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 201830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201830/ Postanschrift Paddy Gsell << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Paddy Gsell
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tatsachen und Beweise, auf die sich die Corona …
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Von
Paddy Gsell
Betreff
AW: Tatsachen und Beweise, auf die sich die Corona Maßnahmen stützen [#201830]
Datum
30. März 2021 10:11
An
Stadt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tatsachen und Beweise, auf die sich die Corona Maßnahmen stützen“ vom 27.10.2020 (#201830) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 120 Tage überschritten. Ich habe Ihnen hier zwar "Aufschub" gewährt, jedoch möchte ich Sie bitten, dies nicht unbefristet auszureizen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und erweitern Sie diese auf die Coronamaßnahmen von 27.10.2020 bis heute. Es wird hier Überschneidungen geben. Mit freundlichen Grüßen Paddy Gsell Anfragenr: 201830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201830/ Postanschrift Paddy Gsell << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Gsell, leider wurde die E-Mail versehentlich nicht versendet, wir bitten hiermit um Entschuld…
Von
Stadt Heilbronn
Betreff
AW Tatsachen und Beweise, auf die sich die Corona Maßnahmen stützen
Datum
31. März 2021 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gsell, leider wurde die E-Mail versehentlich nicht versendet, wir bitten hiermit um Entschuldigung. Sie finden viele der angeforderten Daten im Internet: · Lageberichte: o RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html o Landesgesundheitsamt: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/Seiten/Lagebericht_covid-19.aspx o Der Lagebericht vom 22.10.2020 findet sich im Anhang. · Nachweise der Auslastung der städtischen Krankenhäuser: Zur Auslastung der Intensivbetten gibt es von proplanta eine Karte im Internet: https://www.proplanta.de/karten/betten_frei-covid-19_patienten_an_der_gesamtzahl_der_intensivbetten_(kreisebene)_16.10.2020-einzelkarte8012020_2.html · Zahl der Infizierten zum Erlasszeitpunkt: Siehe Lagebericht im Anhang. · Wirksamkeit von nichtmedikamentösen Maßnahmen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/Wirksamkeit_NPIs.html;jsessionid=0B606109DB7F7A93BC0A448360274C20.internet052 · Zur Übersterblichkeit gibt es eine Sonderauswertung der Sterbefallzahlen von destatis: https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Gesellschaft/bevoelkerung-sterbefaelle.html · Leitlinien, Handlungsempfehlungen etc.: Die betreffenden Erlasse und Handlungsleitlinien müssten wir herausgeben (Bei einer VIG-Anfrage hatten wir das Thema mit dem Landwirtschaftsministerium schon mal). Die Frage ist aber, ob dieselbe Anfrage auch ans Ministerium gestellt worden ist. Wenn das SM sie beantwortet und die Erlasse und Leitlinien herausgibt bzw. gegeben hat, brauchen wird die nicht auch noch zur Verfügung zu stellen. Dazu sollte beim SM nachgefragt werden. Die städtische Allgemeinverfügung stützt sich auf die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Oktober 2020 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1798920/9448da53f1fa442c24c37abc8b0b2048/2020-10-14-beschluss-mpk-data.pdf, die Erlasse bzw. Schreiben des Sozialministeriums vom 16.10.2020 https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Erlass-SM-MPK-Beschluesse_20201016.pdf, und 18.10.2020 https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Erlass_SM_MPK-Beschluesse_Begleitschreiben_201018.pdf. Die reinen aktuellen Zahlen sind nur ein Aspekt bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corvid-19-Pandemie, weil Ziel der Maßnahmen gerade ist, eine Überlastung des Gesundheitssystems und eine hohe Anzahl Todesfällen und Erkrankungen mit dauerhaften Folgeschäden zu verhindern. Eine anhand von Statistiken belegte hohe Übersterblichkeit und Kapazitätsengpässe der Krankenhäuser und insbesondere der Intensivmedizin wären ein Beweis dafür, dass die Behörden gerade nicht das Erforderliche zur Bekämpfung der Pandemie getan hätten. Erst dann mit Maßnahmen zu beginnen, wäre zu spät („Präventionsparadoxon“). Die erlassenen Beschränkungen beruhen auf der Erkenntnis, dass sich das Virus durch Tröpfcheninfektion verbreitet und enge Kontakte zwischen Personen unter denen sich eine infizierte Person befindet, die Ausbreitung des Virus verursachen. Die Maßnahmen dienen dazu diese Kontakte, die Enge der Kontakte und die Gelegenheiten zu enge Kontakten zu verringern. Mit freundlichen Grüßen

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Paddy Gsell
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Auskunft. Ich denke, ich werde mich dann SM wenden. Frohe O…
An Stadt Heilbronn Details
Von
Paddy Gsell
Betreff
AW: AW Tatsachen und Beweise, auf die sich die Corona Maßnahmen stützen [#201830]
Datum
31. März 2021 14:26
An
Stadt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Auskunft. Ich denke, ich werde mich dann SM wenden. Frohe Ostern! ... Mit freundlichen Grüßen Paddy Gsell Anfragenr: 201830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201830/ Postanschrift Paddy Gsell << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>