Tatsachen und Beweise, auf die sich die Corona Maßnahmen stützen
Tatsachen und Beweise, auf deren Grundlage die konkreten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie wie z.B. die Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn
zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet in der Fassung vom 22.10.2020 bzw. in der jeweils gültigen Fassung erlassen werden, zur Klärung der Frage, welche wissenschaftlichen, evidenzbasierten Erkenntnisse
- der Verlängerung der Sperrzeit in der erlaubnispflichtigen Gastronomie,
- der Verringerung der Personenzahl bei Veranstaltungen und Ansammlungen,
- dem nächtlichen Alkoholkonsumverbot,
- dem nächtlichen Alkoholverkaufsverbot,
- der Regelung von Sportveranstaltungen und Sportwettbewerben
- den Quarantäneanordnungen der städtischen Schulen
zugrunde liegen.
Verlangt wird insbesondere auch die Herausgabe der
- Sachverständigengutachten;
- Lageberichte, auf die Bezug genommen wird in der Allgemeinverfügung;
- Protokolle zum Erlass der Maßnahmen;
- Statistiken;
- Dokumente zum Nachweis der Auslastung der städtischen Krankenhäuser;
- Dokumente zum Nachweis der Auslastung der Intensivbetten;
- Dokumente zum Nachweis der Zahl der Infizierten zum Erlasszeitpunkt;
- Dokumente zum Nachweis der Sterblichkeitsrate von COVID 19 Infizierten / Erkrankten;
- Dokumente zum Nachweis einer Übersterblichkeit von COVID19 Infizierten;
- Leitlinien, Handlungsempfehlungen von Instituten oder übergeordneten Behörden und Stellen, die den Maßnahmen zugrunde liegen;
- Dokumente, die die Abwägung der Interessen der Gastronomiebetriebe, der Veranstalter, der (Sport-) Vereine, der Privatpersonen, der Bürgerinnen und Bürger nachweisen;
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum27. Oktober 2020
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1. Dezember 2020
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