Tatsächliche Bombenfunde

Regelmäßig tauchen in den Medien Berichte über "herrenlose" Koffer, etwa an Bahnhöfen und Flughäfen, auf. Diese werden dann aufwendig durch Spezialkommandos geräumt. Bei wie vielen handelt es sich pro Jahr denn um tatsächliche Bombenfunde und wie viele sind lediglich vergessene Koffer ohne ausgehende Gefahr. Bitte auch die letzten 10 Jahre in der Statistik mit angeben.

Ergebnis der Anfrage

Das Ergebnis der Anfrage lässt sich mit drei Wörtern zusammenfassen: "In keinem Fall.."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Regelmäßig tauchen …
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tatsächliche Bombenfunde [#232096]
Datum
31. Oktober 2021 19:55
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Regelmäßig tauchen in den Medien Berichte über "herrenlose" Koffer, etwa an Bahnhöfen und Flughäfen, auf. Diese werden dann aufwendig durch Spezialkommandos geräumt. Bei wie vielen handelt es sich pro Jahr denn um tatsächliche Bombenfunde und wie viele sind lediglich vergessene Koffer ohne ausgehende Gefahr. Bitte auch die letzten 10 Jahre in der Statistik mit angeben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232096/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in da die Zuständigkeit für Bahnhöfe und Flughäfen bei der Bundespolizei liegt, habe ich Ihre …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
WG: Tatsächliche Bombenfunde [#232096]
Datum
1. November 2021 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in da die Zuständigkeit für Bahnhöfe und Flughäfen bei der Bundespolizei liegt, habe ich Ihre Anfrage an die Bundespolizeidirektion Hannover weitergeleitet. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichem Gruß
Senatskanzlei Bremen
Sehr Antragsteller/in bzgl. Ihrer IFG-Anfrage kann ich Ihnen zunächst Folgendes mitteilen: Für die Jahre 2020 bi…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
WG: Tatsächliche Bombenfunde [#232096]
Datum
12. November 2021 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bzgl. Ihrer IFG-Anfrage kann ich Ihnen zunächst Folgendes mitteilen: Für die Jahre 2020 bis 2021 könnte ich Ihnen eine g e b ü h r e n f r e i e Auskunft dazu erteilen, bei wie vielen Einsätzen der Entschärfungsdienste es sich um tatsächliche Bombenfunde handelt und wie viele lediglich vergessene Koffer ohne ausgehende Gefahr betreffen. Für die weiter zurückliegenden 8 Jahre (2012 bis 2019) würde die G e b ü h r nach vorläufiger Schätzung e t w a 5 0 0 € betragen, da die Bundespolizeidirektion Hannover für diesen Zeitraum keine Statistik geführt hat und deshalb jeder einzelne Vorgang geöffnet und kontrolliert werden müsste, was mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Bitte teilen Sie mir deshalb mit, ob Ihnen eine gebührenfreie Auskunft hinsichtlich der Jahre 2020 und 2021 ausreicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mir genügt als Einschätzung die gebührenfreie Auskunft für die Jahre 2020-21. Mi…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Tatsächliche Bombenfunde [#232096]
Datum
1. Dezember 2021 16:31
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mir genügt als Einschätzung die gebührenfreie Auskunft für die Jahre 2020-21. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232096/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatskanzlei Bremen
Sehr Antragsteller/in vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Oktober 2021 führte die Bundespolizei in Niedersachsen insg…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
Tatsächliche Bombenfunde [#232096]
Datum
6. Dezember 2021 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Oktober 2021 führte die Bundespolizei in Niedersachsen insgesamt 44 Entschärfungseinsätze durch. In keinem Fall bestätigte sich der Verdacht auf Spreng- und Brandvorrichtungen. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen