tatsächliche Studiendauer von Studierenden im B.Sc. Physik

Anfrage an: Universität zu Köln

eine Auflistung darüber, wieviel Prozent der Studierenden des B.Sc. Physik in den letzten 5 Jahren nach dem 6. Fachsemester den Abschluss erreicht haben. Darüber hinaus bitte ich um eine Statistik. wieviel Prozent der Studierenden nach dem 7., 8. und 9. Fachsemester den Abschluss erreicht haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2016
  • Frist
    11. März 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität zu Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
tatsächliche Studiendauer von Studierenden im B.Sc. Physik [#15106]
Datum
6. Februar 2016 11:44
An
Universität zu Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung darüber, wieviel Prozent der Studierenden des B.Sc. Physik in den letzten 5 Jahren nach dem 6. Fachsemester den Abschluss erreicht haben. Darüber hinaus bitte ich um eine Statistik. wieviel Prozent der Studierenden nach dem 7., 8. und 9. Fachsemester den Abschluss erreicht haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität zu Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen. Ihr Antrag …
Von
Universität zu Köln
Betreff
WG: O-INT Fwd: [Ticket#18437072] tatsächliche Studiendauer von Studierenden im B.Sc. Physik [#15106]
Datum
9. Februar 2016 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen. Ihr Antrag befindet sich momentan in der Prüfung. Sobald diese abgeschlossen ist, werden Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität zu Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren anliegenden Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Universität zu Köln
Betreff
WG: O-INT Fwd: [Ticket#18437072] tatsächliche Studiendauer von Studierenden im B.Sc. Physik [#15106]
Datum
8. März 2016 15:56
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren anliegenden Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW ergeht der anliegende Bescheid, wie von Ihnen gewünscht, in elektronischer Form als PDF-Datei. Mit freundlichen Grüßen