Tauben Bf. Harburg

Anfrage an: DB Netz AG

Informationen zur Umfang der Taubenproblematik im Bahnhof Hamburg-Harburg, insbesondere im S-Bahn Bereich:

- Informationen zur Anzahl der dort festgestellten oder vermuteten Tauben
- Angaben zum Umfang der von den Tieren verursachten Verschmutzungen
- Reinigungsintervalle der Flächen in der Nähe des Taubenschlags

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zur Umfang der Taubenpr…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tauben Bf. Harburg [#271603]
Datum
27. Februar 2023 13:52
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Umfang der Taubenproblematik im Bahnhof Hamburg-Harburg, insbesondere im S-Bahn Bereich: - Informationen zur Anzahl der dort festgestellten oder vermuteten Tauben - Angaben zum Umfang der von den Tieren verursachten Verschmutzungen - Reinigungsintervalle der Flächen in der Nähe des Taubenschlags
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271603/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DB Netz AG
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage haben wir zuständigkeitshalber an die DB Station&Service…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Tauben Bf. Harburg [#271603]
Datum
23. März 2023 17:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage haben wir zuständigkeitshalber an die DB Station&Service AG weitergeleitet. Von dort haben wir die folgende Antwort erhalten: Uns ist es wichtig, dass sich unsere Gäste am Bahnhof wohlfühlen. Damit Reisende und Besucher nicht durch Tauben oder Taubenkot belästigt werden, versucht die DB der Ausbreitung von Tauben in Bahnhöfen entgegenzuwirken, indem sie die Bahnhöfe intensiv reinigt. Jährlich wendet die DB einen hohen zweistelligen Millionenbetrag für die Reinigung der Bahnhöfe auf. Am Bahnhof Hamburg-Harburg wird tagtäglich nass gereinigt und die Abfallbehälter werden analog vergleichbarer Bahnhöfe bundesweit täglich geleert. Über die gewöhnliche Reinigung an vergleichbaren Bahnhöfen hinaus, ist durch die DB Station&Service AG eine zusätzliche Reinigungskraft an sieben Tage die Woche bestellt, die nur für die Beseitigung des täglichen Taubenkots verantwortlich ist. Zudem sind gerade während der Bauphasen, u. a. zur Deckenerneuerung, weitere Intensivreinigungen bestellt. Um Tauben nicht anzulocken, ist das Füttern von Vögeln laut Hausordnung verboten. Bislang gibt es keine Zählung der Tauben rund um den Bahnhof Hamburg-Harburg. Die DB Station&Service AG steht mit dem Bezirk Harburg in durchgängigem Austausch u. a. auch zur Taubenproblematik. Leider gibt es bislang keine konkreten Lösungen zur Reduzierung der Anzahl an Tauben. Der Bezirk ist aber auf der Suche nach einem Taubenschlag im direkten Umfeld des Bahnhofs. Freundliche Grüße