Sehr
<< Antragsteller:in >>
nachfolgend wie vor einer Woche angekündigt die erbetenen Antworten auf Ihre Fragen:
Durch die Vereinbarungen der 16 Bundesländer im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) (
https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/lehrkraefte/lehrkraefteaustausch.html) vom 10.05.2001 sind die Voraussetzungen geregelt, um eine höchstmögliche Flexibilität der Lehrkräfte im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten. Hierdurch ist geregelt, dass die Länder die jeweiligen Lehramtsabschlüsse gegenseitig anerkennen. Insofern ist der Einsatz einer grundständig ausgebildeten Lehrkraft in jedem Bundesland möglich. Grundsätzliche Übereinkunft der Länder auf KMK-Ebene ist daher, dass die Lehrkräfte nach Abschluss ihrer Ausbildung nicht einem Bundesland zugeordnet sind, sondern zur Deckung des Bedarfs im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden können. Im Staatsvertrag ist weiterhin die Teilung der Versorgungslasten geregelt, so dass auch dieser Aspekt einem Wechsel oder einer Tätigkeit in einem anderen Land nicht entgegensteht.
Für bereits im Dienst eines Landes unbefristet beschäftigte oder beamtete Lehrkräfte, die aufgrund sozialer Gründe in ein anderes Land wechseln möchten, hat die KMK das Lehrkräfteaustauschverfahren zwischen den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden: LTV) vereinbart und eingerichtet.
Dieses Verfahren richtet sich an Lehrkräfte, die aus persönlichen, sozialen Gründen (Familienzusammenführung, Pflege nahestehender Angehöriger etc.) das Bundesland wechseln möchten. Ziel dieses Verfahrens ist nicht die Lehrkräftegewinnung; die Fürsorgepflicht des Dienstherrn steht im Vordergrund. Die Länder der Bundesrepublik achten bei den Tauschverhandlungen auf eine ausgeglichene Bilanz bei Ab- und Zugängen. In der KMK-Vereinbarung zum Lehrkräfteaustauschverfahren haben sich die Länder verpflichtet, mindestens so viele Lehrkräfte aufzunehmen, wie sie abgeben. Insofern ist für das Verfahren eine ausgeglichene Bilanz Ziel der Tauschvereinbarungen. Niedersachsen ist es in den letzten Jahren aber auch hier immer wieder gelungen, mehr Lehrkräfte aus anderen Ländern aufzunehmen, als abgegeben wurden.
Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf Anträge von Lehrkräften an allen öffentlichen Schulen (allgemein bildende und Berufsbildende Schulen). Datengrundlagen zu den Antworten sind die in der Fachanwendung für das Lehrkräfteaustauschverfahren zwischen den Ländern der Bundesrepublik hinterlegten Angaben sowie die am Ende der LTV-Tauschverhandlungen erstellten Bilanzen.
Um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten, sind die Fragen mit den dazugehörigen Antworten im Folgenden neu geordnet und z. T. gebündelt.
1. Wie viele Anträge zur Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte (Ländertausch) wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) gestellt?
2. Wie viele der unter Frage 1 gestellten Anträge wurden bewilligt und eine Freigabe zum Tauschverfahren erteilt? (Aufgeschlüsselt nach Schuljahren und Wechselzeitpunkten)
4. Wie viele der Anträge aus Frage 1 wurden abgelehnt? Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) nicht zum Tauschverfahren zugelassen. Bitte führen Sie die Begründungen der Ablehnungen auf.
Die Entscheidung darüber, ob ein Versetzungsantrag freigegeben werden kann, erfolgt prinzipiell unter sorgfältiger Abwägung der dienstlichen Interessen einerseits und der persönlichen, sozialen Beweggründe der antragstellenden Lehrkraft andererseits. Bei den dienstlichen Interessen steht oftmals die (fachspezifische) Lehrkräfteversorgung an der abgebenden Schule bzw. an den Schulen in der Region / im Landkreis im Fokus, in selteneren Fällen (vor allem mit Blick auf den Versetzungstermin 01.02. jd. Js.) die Unterrichtskontinuität. Eine ausführliche, auf den Einzelfall bezogene Begründung der Ablehnung eines jeden Antrags kann nicht gegeben werden.
Die erfragten Zahlen sind den nachstehenden Übersichten zu entnehmen.
LTV – Anträge aus Niedersachsen
Versetzungstermin
(Stand der Auswertung)
Freigabe erteilt
keine Freigabe
gesamt
LTV zum 01.08.2021
(Stand: 17.03.2021)
419
272
691
LTV zum 01.02.2022
(Stand: 22.09.2021)
123
159
282
LTV zum 01.08.2022
(Stand: 24.03.2022)
400
258
658
LTV zum 01.02.2023
(Stand: 30.09.2022)
93
180
273
LTV zum 01.08.2023
(Stand: 15.03.2023)
341
288
629
LTV zum 01.02.2024
(Stand: 28.09.2023)
90
197
287
5. Wie viele Lehrkräfte aus anderen Bundesländern haben in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) einen Antrag auf einen Tausch nach NDS gestellt?
Niedersachsen erhält ausschließlich Kenntnis über die freigegebenen LTV-Anträge aus anderen Bundesländern mit Versetzungsziel Niedersachsen, die Zahl der nicht freigegebenen LTV-Anträge aus anderen Bundesländern wird von diesen nicht mitgeteilt und ist daher hier nicht bekannt.
LTV – freigegebene Anträge aus anderen Ländern der Bundesrepublik nach Niedersachsen
Versetzungstermin
(Stand der Auswertung)
Herkunftsland
BW
BY*
BE*
BB*
HB
HH
HE*
MV
NW
RP*
SL*
SN
ST
SH*
TH
gesamt
LTV zum 01.08.2021
(Stand: 17.03.2021)
22
8
16
6
36
64
32
5
73
10
3
1
2
31
5
314
LTV zum 01.02.2022
(Stand: 22.09.2021)
3
0
0
0
7
26
0
0
40
0
0
1
1
0
2
80
LTV zum 01.08.2022
(Stand: 24.03.2022)
30
14
13
6
28
64
23
4
75
10
0
4
0
30
2
303
LTV zum 01.02.2023
(Stand: 30.09.2022)
5
0
0
0
9
19
0
0
34
0
0
0
1
0
0
68
LTV zum 01.08.2023
(Stand: 15.03.2023)
24
18
2
1
20
30
28
4
77
8
0
5
1
23
1
242
LTV zum 01.02.2024
(Stand:28.09.2023)
3
0
0
0
10
17
0
1
43
0
0
0
1
0
2
77
* Die entsprechend gekennzeichneten Bundesländer tauschen nicht zum 01.02. d. J..
3. Wie viele der zum Tauschverfahren zugelassenen Lehrkräfte konnten in das gewünschte Bundesland wechseln? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schuljahren und Wechselzeitpunkten)
6. Wie viele Lehrkräfte hat NDS in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) aus dem Lehrertauschverfahren erhalten? (Aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern)
LTV zum Versetzungstermin 01.08.2021 (Stand: 29.03.2021 (abS) & 11.06.2021 (BBS))
Land
Versetzungen
Abgänge
Zugänge
Differenz
Baden-Württemberg
9
11
2
Bayern*
3
3
Berlin*
9
9
Brandenburg*
7
2
-5
Bremen
7
7
Hamburg
9
40
31
Hessen*
13
14
1
Mecklenburg-Vorpommern
4
-4
Nordrhein-Westfalen
47
49
2
Rheinland-Pfalz*
1
2
1
Saarland*
1
2
1
Sachsen
4
-4
Sachsen-Anhalt
4
1
-3
Schleswig-Holstein*
10
11
1
Thüringen
11
3
-8
insgesamt
139
154
15
* = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil.
LTV zum Versetzungstermin 01.02.2022 (Stand: 01.10.2021 (abS) & 12.10.2021 (BBS))
Land
Versetzungen
Abgänge
Zugänge
Differenz
Baden-Württemberg
2
2
Bayern*
Berlin*
Brandenburg*
Bremen
Hamburg
2
12
10
Hessen*
Mecklenburg-Vorpommern
3
-3
Nordrhein-Westfalen
19
20
1
Rheinland-Pfalz*
Saarland*
Sachsen
2
1
-1
Sachsen-Anhalt
2
1
-1
Schleswig-Holstein*
Thüringen
3
-3
insgesamt
33
36
3
* = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil.
LTV zum Versetzungstermin 01.08.2022 (Stand: 05.04.2022 (abS) & 25.04.2022 (BBS))
Land
Versetzungen
Abgänge
Zugänge
Differenz
Baden-Württemberg
8
11
3
Bayern*
7
6
-1
Berlin*
6
5
-1
Brandenburg*
1
1
Bremen
5
6
1
Hamburg
22
42
20
Hessen*
14
12
-2
Mecklenburg-Vorpommern
5
3
-2
Nordrhein-Westfalen
44
49
5
Rheinland-Pfalz*
2
2
Saarland*
1
-1
Sachsen
3
2
-1
Sachsen-Anhalt
2
-2
Schleswig-Holstein*
16
15
-1
Thüringen
6
-6
insgesamt
142
154
12
* = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil.
LTV zum Versetzungstermin 01.02.2023 (Stand: 30.09.2022 (abS & BBS))
Land
Versetzungen
Abgänge
Zugänge
Differenz
Baden-Württemberg
3
3
Bayern*
Berlin*
Brandenburg*
Bremen
Hamburg
3
12
9
Hessen*
Mecklenburg-Vorpommern
1
-1
Nordrhein-Westfalen
16
16
Rheinland-Pfalz*
Saarland*
Sachsen
2
-2
Sachsen-Anhalt
1
-1
Schleswig-Holstein*
Thüringen
2
-2
insgesamt
28
31
3
* = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil.
LTV zum Versetzungstermin 01.08.2023 (Stand: 31.03.2023 (abS & BBS))
Land
Versetzungen
Abgänge
Zugänge
Differenz
Baden-Württemberg
6
6
Bayern*
5
6
1
Berlin*
8
8
0
Brandenburg*
Bremen
1
2
1
Hamburg
6
25
19
Hessen*
11
9
-2
Mecklenburg-Vorpommern
3
-3
Nordrhein-Westfalen
41
38
-3
Rheinland-Pfalz*
4
3
-1
Saarland*
Sachsen
3
3
Sachsen-Anhalt
5
-5
Schleswig-Holstein*
17
15
-2
Thüringen
4
-4
insgesamt
114
115
1
* = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil.
LTV zum Versetzungstermin 01.02.2024 (Stand: 28.09.2023 (abS) & 29.09.2023 (BBS))
Land
Versetzungen
Abgänge
Zugänge
Differenz
Baden-Württemberg
1
1
Bayern*
Berlin*
Brandenburg*
Bremen
2
2
Hamburg
8
10
2
Hessen*
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
19
19
Rheinland-Pfalz*
Saarland*
Sachsen
Sachsen-Anhalt
1
1
Schleswig-Holstein*
Thüringen
1
1
insgesamt
32
34
2
* = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil.
Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen