Tauschverfahren für Lehrkräfte

1. Wie viele Anträge zur Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte (Ländertausch) wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) gestellt?

2. Wie viele der unter Frage 1 gestellten Anträge wurden bewilligt und eine Freigabe zum Tauschverfahren erteilt? (Aufgeschlüsselt nach Schuljahren und Wechselzeitpunkten)

3. Wie viele der zum Tauschverfahren zugelassenen Lehrkräfte konnten in das gewünschte Bundesland wechseln? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schuljahren und Wechselzeitpunkten)

4. Wie viele der Anträge aus Frage 1 wurden abgelehnt? Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) nicht zum Tauschverfahren zugelassen. Bitte führen Sie die Begründungen der Ablehnungen auf.

5. Wie viele Lehrkräfte aus anderen Bundesländern haben in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) einen Antrag auf einen Tausch nach NDS gestellt?

6. Wie viele Lehrkräfte hat NDS in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) aus dem Lehrertauschverfahren erhalten? (Aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Anträge zur Teilnahme am T…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tauschverfahren für Lehrkräfte [#293922]
Datum
30. November 2023 14:01
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Anträge zur Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte (Ländertausch) wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) gestellt? 2. Wie viele der unter Frage 1 gestellten Anträge wurden bewilligt und eine Freigabe zum Tauschverfahren erteilt? (Aufgeschlüsselt nach Schuljahren und Wechselzeitpunkten) 3. Wie viele der zum Tauschverfahren zugelassenen Lehrkräfte konnten in das gewünschte Bundesland wechseln? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schuljahren und Wechselzeitpunkten) 4. Wie viele der Anträge aus Frage 1 wurden abgelehnt? Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) nicht zum Tauschverfahren zugelassen. Bitte führen Sie die Begründungen der Ablehnungen auf. 5. Wie viele Lehrkräfte aus anderen Bundesländern haben in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) einen Antrag auf einen Tausch nach NDS gestellt? 6. Wie viele Lehrkräfte hat NDS in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) aus dem Lehrertauschverfahren erhalten? (Aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293922/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht ist beim Niedersächsischen Kultusministerium eingegangen; …
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
AW: Tauschverfahren für Lehrkräfte [#293922] - vis-Mail
Datum
11. Dezember 2023 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht ist beim Niedersächsischen Kultusministerium eingegangen; die Antworten auf Ihre Fragen werden Sie voraussichtlich noch in diesem Kalenderjahr erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend wie vor einer Woche angekündigt die erbetenen Antworten auf …
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
AW: Tauschverfahren für Lehrkräfte [#293922] - vis-Mail
Datum
18. Dezember 2023 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend wie vor einer Woche angekündigt die erbetenen Antworten auf Ihre Fragen: Durch die Vereinbarungen der 16 Bundesländer im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) (https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/lehrkraefte/lehrkraefteaustausch.html) vom 10.05.2001 sind die Voraussetzungen geregelt, um eine höchstmögliche Flexibilität der Lehrkräfte im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten. Hierdurch ist geregelt, dass die Länder die jeweiligen Lehramtsabschlüsse gegenseitig anerkennen. Insofern ist der Einsatz einer grundständig ausgebildeten Lehrkraft in jedem Bundesland möglich. Grundsätzliche Übereinkunft der Länder auf KMK-Ebene ist daher, dass die Lehrkräfte nach Abschluss ihrer Ausbildung nicht einem Bundesland zugeordnet sind, sondern zur Deckung des Bedarfs im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden können. Im Staatsvertrag ist weiterhin die Teilung der Versorgungslasten geregelt, so dass auch dieser Aspekt einem Wechsel oder einer Tätigkeit in einem anderen Land nicht entgegensteht. Für bereits im Dienst eines Landes unbefristet beschäftigte oder beamtete Lehrkräfte, die aufgrund sozialer Gründe in ein anderes Land wechseln möchten, hat die KMK das Lehrkräfteaustauschverfahren zwischen den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden: LTV) vereinbart und eingerichtet. Dieses Verfahren richtet sich an Lehrkräfte, die aus persönlichen, sozialen Gründen (Familienzusammenführung, Pflege nahestehender Angehöriger etc.) das Bundesland wechseln möchten. Ziel dieses Verfahrens ist nicht die Lehrkräftegewinnung; die Fürsorgepflicht des Dienstherrn steht im Vordergrund. Die Länder der Bundesrepublik achten bei den Tauschverhandlungen auf eine ausgeglichene Bilanz bei Ab- und Zugängen. In der KMK-Vereinbarung zum Lehrkräfteaustauschverfahren haben sich die Länder verpflichtet, mindestens so viele Lehrkräfte aufzunehmen, wie sie abgeben. Insofern ist für das Verfahren eine ausgeglichene Bilanz Ziel der Tauschvereinbarungen. Niedersachsen ist es in den letzten Jahren aber auch hier immer wieder gelungen, mehr Lehrkräfte aus anderen Ländern aufzunehmen, als abgegeben wurden. Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf Anträge von Lehrkräften an allen öffentlichen Schulen (allgemein bildende und Berufsbildende Schulen). Datengrundlagen zu den Antworten sind die in der Fachanwendung für das Lehrkräfteaustauschverfahren zwischen den Ländern der Bundesrepublik hinterlegten Angaben sowie die am Ende der LTV-Tauschverhandlungen erstellten Bilanzen. Um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten, sind die Fragen mit den dazugehörigen Antworten im Folgenden neu geordnet und z. T. gebündelt. 1. Wie viele Anträge zur Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte (Ländertausch) wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) gestellt? 2. Wie viele der unter Frage 1 gestellten Anträge wurden bewilligt und eine Freigabe zum Tauschverfahren erteilt? (Aufgeschlüsselt nach Schuljahren und Wechselzeitpunkten) 4. Wie viele der Anträge aus Frage 1 wurden abgelehnt? Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) nicht zum Tauschverfahren zugelassen. Bitte führen Sie die Begründungen der Ablehnungen auf. Die Entscheidung darüber, ob ein Versetzungsantrag freigegeben werden kann, erfolgt prinzipiell unter sorgfältiger Abwägung der dienstlichen Interessen einerseits und der persönlichen, sozialen Beweggründe der antragstellenden Lehrkraft andererseits. Bei den dienstlichen Interessen steht oftmals die (fachspezifische) Lehrkräfteversorgung an der abgebenden Schule bzw. an den Schulen in der Region / im Landkreis im Fokus, in selteneren Fällen (vor allem mit Blick auf den Versetzungstermin 01.02. jd. Js.) die Unterrichtskontinuität. Eine ausführliche, auf den Einzelfall bezogene Begründung der Ablehnung eines jeden Antrags kann nicht gegeben werden. Die erfragten Zahlen sind den nachstehenden Übersichten zu entnehmen. LTV – Anträge aus Niedersachsen Versetzungstermin (Stand der Auswertung) Freigabe erteilt keine Freigabe gesamt LTV zum 01.08.2021 (Stand: 17.03.2021) 419 272 691 LTV zum 01.02.2022 (Stand: 22.09.2021) 123 159 282 LTV zum 01.08.2022 (Stand: 24.03.2022) 400 258 658 LTV zum 01.02.2023 (Stand: 30.09.2022) 93 180 273 LTV zum 01.08.2023 (Stand: 15.03.2023) 341 288 629 LTV zum 01.02.2024 (Stand: 28.09.2023) 90 197 287 5. Wie viele Lehrkräfte aus anderen Bundesländern haben in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) einen Antrag auf einen Tausch nach NDS gestellt? Niedersachsen erhält ausschließlich Kenntnis über die freigegebenen LTV-Anträge aus anderen Bundesländern mit Versetzungsziel Niedersachsen, die Zahl der nicht freigegebenen LTV-Anträge aus anderen Bundesländern wird von diesen nicht mitgeteilt und ist daher hier nicht bekannt. LTV – freigegebene Anträge aus anderen Ländern der Bundesrepublik nach Niedersachsen Versetzungstermin (Stand der Auswertung) Herkunftsland BW BY* BE* BB* HB HH HE* MV NW RP* SL* SN ST SH* TH gesamt LTV zum 01.08.2021 (Stand: 17.03.2021) 22 8 16 6 36 64 32 5 73 10 3 1 2 31 5 314 LTV zum 01.02.2022 (Stand: 22.09.2021) 3 0 0 0 7 26 0 0 40 0 0 1 1 0 2 80 LTV zum 01.08.2022 (Stand: 24.03.2022) 30 14 13 6 28 64 23 4 75 10 0 4 0 30 2 303 LTV zum 01.02.2023 (Stand: 30.09.2022) 5 0 0 0 9 19 0 0 34 0 0 0 1 0 0 68 LTV zum 01.08.2023 (Stand: 15.03.2023) 24 18 2 1 20 30 28 4 77 8 0 5 1 23 1 242 LTV zum 01.02.2024 (Stand:28.09.2023) 3 0 0 0 10 17 0 1 43 0 0 0 1 0 2 77 * Die entsprechend gekennzeichneten Bundesländer tauschen nicht zum 01.02. d. J.. 3. Wie viele der zum Tauschverfahren zugelassenen Lehrkräfte konnten in das gewünschte Bundesland wechseln? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schuljahren und Wechselzeitpunkten) 6. Wie viele Lehrkräfte hat NDS in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) aus dem Lehrertauschverfahren erhalten? (Aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern) LTV zum Versetzungstermin 01.08.2021 (Stand: 29.03.2021 (abS) & 11.06.2021 (BBS)) Land Versetzungen Abgänge Zugänge Differenz Baden-Württemberg 9 11 2 Bayern* 3 3 Berlin* 9 9 Brandenburg* 7 2 -5 Bremen 7 7 Hamburg 9 40 31 Hessen* 13 14 1 Mecklenburg-Vorpommern 4 -4 Nordrhein-Westfalen 47 49 2 Rheinland-Pfalz* 1 2 1 Saarland* 1 2 1 Sachsen 4 -4 Sachsen-Anhalt 4 1 -3 Schleswig-Holstein* 10 11 1 Thüringen 11 3 -8 insgesamt 139 154 15 * = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil. LTV zum Versetzungstermin 01.02.2022 (Stand: 01.10.2021 (abS) & 12.10.2021 (BBS)) Land Versetzungen Abgänge Zugänge Differenz Baden-Württemberg 2 2 Bayern* Berlin* Brandenburg* Bremen Hamburg 2 12 10 Hessen* Mecklenburg-Vorpommern 3 -3 Nordrhein-Westfalen 19 20 1 Rheinland-Pfalz* Saarland* Sachsen 2 1 -1 Sachsen-Anhalt 2 1 -1 Schleswig-Holstein* Thüringen 3 -3 insgesamt 33 36 3 * = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil. LTV zum Versetzungstermin 01.08.2022 (Stand: 05.04.2022 (abS) & 25.04.2022 (BBS)) Land Versetzungen Abgänge Zugänge Differenz Baden-Württemberg 8 11 3 Bayern* 7 6 -1 Berlin* 6 5 -1 Brandenburg* 1 1 Bremen 5 6 1 Hamburg 22 42 20 Hessen* 14 12 -2 Mecklenburg-Vorpommern 5 3 -2 Nordrhein-Westfalen 44 49 5 Rheinland-Pfalz* 2 2 Saarland* 1 -1 Sachsen 3 2 -1 Sachsen-Anhalt 2 -2 Schleswig-Holstein* 16 15 -1 Thüringen 6 -6 insgesamt 142 154 12 * = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil. LTV zum Versetzungstermin 01.02.2023 (Stand: 30.09.2022 (abS & BBS)) Land Versetzungen Abgänge Zugänge Differenz Baden-Württemberg 3 3 Bayern* Berlin* Brandenburg* Bremen Hamburg 3 12 9 Hessen* Mecklenburg-Vorpommern 1 -1 Nordrhein-Westfalen 16 16 Rheinland-Pfalz* Saarland* Sachsen 2 -2 Sachsen-Anhalt 1 -1 Schleswig-Holstein* Thüringen 2 -2 insgesamt 28 31 3 * = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil. LTV zum Versetzungstermin 01.08.2023 (Stand: 31.03.2023 (abS & BBS)) Land Versetzungen Abgänge Zugänge Differenz Baden-Württemberg 6 6 Bayern* 5 6 1 Berlin* 8 8 0 Brandenburg* Bremen 1 2 1 Hamburg 6 25 19 Hessen* 11 9 -2 Mecklenburg-Vorpommern 3 -3 Nordrhein-Westfalen 41 38 -3 Rheinland-Pfalz* 4 3 -1 Saarland* Sachsen 3 3 Sachsen-Anhalt 5 -5 Schleswig-Holstein* 17 15 -2 Thüringen 4 -4 insgesamt 114 115 1 * = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil. LTV zum Versetzungstermin 01.02.2024 (Stand: 28.09.2023 (abS) & 29.09.2023 (BBS)) Land Versetzungen Abgänge Zugänge Differenz Baden-Württemberg 1 1 Bayern* Berlin* Brandenburg* Bremen 2 2 Hamburg 8 10 2 Hessen* Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen 19 19 Rheinland-Pfalz* Saarland* Sachsen Sachsen-Anhalt 1 1 Schleswig-Holstein* Thüringen 1 1 insgesamt 32 34 2 * = Die gekennzeichneten Länder nehmen zum 01.02. eines Jahres nicht an den Tauschverhandlungen teil. Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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AW: Tauschverfahren für Lehrkräfte [#293922] - vis-Mail [#293922]
Datum
11. Januar 2024 13:57
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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
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Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Arbeit, die Informationen und die damit verbundenen Transparenz. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293922/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>