Tauschverfahren für Lehrkräfte

1. Wie viele Anträge zur Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte (Ländertausch) wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) gestellt?

2. Wie viele der unter Frage 1 gestellten Anträge wurden bewilligt und eine Freigabe zum Tauschverfahren erteilt? (Aufgeschlüsselt nach Schuljahren und Wechselzeitpunkten)

3. Wie viele der zum Tauschverfahren zugelassenen Lehrkräfte konnten in das gewünschte Bundesland wechseln? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schuljahren und Wechselzeitpunkten)

4. Wie viele der Anträge aus Frage 1 wurden abgelehnt? Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) nicht zum Tauschverfahren zugelassen. Bitte führen Sie die Begründungen der Ablehnungen auf.

5. Wie viele Lehrkräfte aus anderen Bundesländern haben in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) einen Antrag auf einen Tausch nach Bremen gestellt?

6. Wie viele Lehrkräfte hat Bremen in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) aus dem Lehrertauschverfahren erhalten? (Aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Anträge zur …
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tauschverfahren für Lehrkräfte [#293921]
Datum
30. November 2023 13:59
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Anträge zur Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte (Ländertausch) wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) gestellt? 2. Wie viele der unter Frage 1 gestellten Anträge wurden bewilligt und eine Freigabe zum Tauschverfahren erteilt? (Aufgeschlüsselt nach Schuljahren und Wechselzeitpunkten) 3. Wie viele der zum Tauschverfahren zugelassenen Lehrkräfte konnten in das gewünschte Bundesland wechseln? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schuljahren und Wechselzeitpunkten) 4. Wie viele der Anträge aus Frage 1 wurden abgelehnt? Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) nicht zum Tauschverfahren zugelassen. Bitte führen Sie die Begründungen der Ablehnungen auf. 5. Wie viele Lehrkräfte aus anderen Bundesländern haben in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) einen Antrag auf einen Tausch nach Bremen gestellt? 6. Wie viele Lehrkräfte hat Bremen in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) aus dem Lehrertauschverfahren erhalten? (Aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293921/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
30. November 2023 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde durch die zuständige Abteilung vorgeprüft. Bei di…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] Tauschverfahren für Lehrkräfte [#293921]
Datum
6. Dezember 2023 11:38
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
allgemeinekostenverordnung.pdf
286,8 KB
bremgebbeitrg.pdf
413,8 KB
verordnungberdiegebhrenundauslagennachdembremerinformationsfreiheitsgesetz.pdf
239,3 KB
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde durch die zuständige Abteilung vorgeprüft. Bei dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die Bearbeitungsdauer mehr als 30 Minuten in Anspruch nimmt. Daher werden gemäß § 1 Abs. 1 i. V. m. der Anlage "Kostenverzeichnis" der Verordnung über Gebühren und Auslagen nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (Anlage "Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz") voraussichtlich Gebühren entstehen. Die Bearbeitungszeit wird schätzungsweise mindestens 3 Stunden in Anspruch nehmen, wodurch wenigstens eine Gebühr in Höhe von 150 € entstehen würde. Ich weise entsprechend darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine Schätzung handelt, da sich die Höhe der Gebühr entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG) (Anlage " BremGebBeitrG") nach der entstandenen Arbeitszeit richtet. Diese kann vor Beantwortung Ihrer Anfrage nicht genau bestimmt werden. Die Berechnung der Höhe der Gebühr findet gemäß Nr. 103.00 der Allgemeinen Kostenverordnung (Anlage "Allgemeine Kostenverordnung") Anwendung. Teilen Sie mir bitte bis zum 21.12.2023 mit, ob Sie trotz entstehender Gebühren an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich habe von Ihnen noch keine Antwort auf meine nachfolgende E-Mail …
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
WG: [EXTERN] Tauschverfahren für Lehrkräfte [#293921]
Datum
2. Januar 2024 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
allgemeinekostenverordnung.pdf
286,8 KB
bremgebbeitrg.pdf
413,8 KB
verordnungberdiegebhrenundauslagennachdembremerinformationsfreiheitsgesetz.pdf
239,3 KB
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich habe von Ihnen noch keine Antwort auf meine nachfolgende E-Mail vom 06.12.2023 erhalten. Sollten Sie sich bis zum 17.01.2024 nicht gemeldet haben, lehne ich Ihren Antrag wegen fehlender Mitwirkung Ihrerseits ab. Es steht Ihnen selbstverständlich frei jederzeit einen neuen Antrag nach dem BremIFG zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Schade, dass es für Bremen ein so großer Aufwand ist. In Niedersachsen war die Antwort kostenlos. Mi…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Tauschverfahren für Lehrkräfte [#293921]
Datum
11. Januar 2024 13:59
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Schade, dass es für Bremen ein so großer Aufwand ist. In Niedersachsen war die Antwort kostenlos. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293921/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>