Tax Compliance Management System (TaxCMS)

Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Mai 2023
  • Frist
    14. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tax Compliance Management System (TaxCMS) [#278766]
Datum
12. Mai 2023 17:16
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278766/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tax Compliance Management System (TaxCMS)“ vom 12.05.2023 (#278766…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tax Compliance Management System (TaxCMS) [#278766]
Datum
6. Juli 2023 16:03
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tax Compliance Management System (TaxCMS)“ vom 12.05.2023 (#278766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsg…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Tax Compliance Management System (TaxCMS)“ [#278766]
Datum
3. August 2023 16:29
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/278766/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher keine Ausführung zu dem angefragten Dokument erfolgten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 278766.pdf Anfragenr: 278766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278766/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. August 2023 13:19
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 03.08.2023; Az. DSB/5-195-371 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nac…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 03.08.2023; Az. DSB/5-195-371
Datum
1. September 2023 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. August 2023, mit der Sie mich um Vermittlung bei Ihrer FragDenStaat-Anfrage (#278766) an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern bitten. Vorausschicken möchte ich, dass ich Sie hinsichtlich Ihres Auskunftsbegehrens aufgrund meiner gesetzlichen Zuständigkeit (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz - BayDSG) nur insoweit unterstützen kann, wie dieses auf Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG gestützt werden kann. Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 (BayDSG) hat jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird, bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Anders etwa als das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes setzt Art. 39 BayDSG für den Anspruch auf Auskunft über den Inhalt einer Datei oder Akte voraus, dass die antragstellende Person ein berechtigtes Interesse am Informationszugang glaubhaft darlegt. Ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG kann grundsätzlich jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse sein. An die Bejahung eines berechtigten Interesses sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Regelmäßig ausreichend ist beispielsweise die Darlegung einer "Betroffeneneigenschaft". Nicht ausreichend ist allerdings das bloße Vorhandensein eines berechtigten Interesses. Dieses berechtigte Interesse muss vielmehr - so die gesetzliche Regelung - der Stelle, von der die Auskunft begehrt wird, "dargelegt" werden, also zumindest in irgendeiner Weise zum Ausdruck kommen. Denn diese Stelle hat in der Folge zu prüfen, ob die (weiteren) Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch vorliegen. Ihrem Antrag an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 12. Mai 2023 kann ich nicht die vom Gesetz für einen Anspruch auf Auskunft vorausgesetzte Darlegung eines berechtigten Interesses entnehmen. Ich sehe daher derzeit keine Möglichkeit, aufsichtsrechtlich gegen das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vorzugehen. Angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regelung empfehle ich deshalb, Ihr berechtigtes Interesse gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ergänzend vorzutragen. Weitere Informationen zur glaubhaften Darlegung eines berechtigten Interesses können Sie der Broschüre "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz - Erläuterungen und Materialien" in Teil 1, Randnummern 86 ff. entnehmen. Die Broschüre erläutert die mit Art. 39 BayDSG nahezu identische Vorschrift des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz in der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung; sie ist im Internet auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Auskunftsanspruch" abrufbar. Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich das Allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG ausschließlich auf den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen bezieht. Sie begehren in Ihrem Antrag vom 12. Mai 2023 die Zusendung eines Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internen Kontrollsystems Steuern (IKS Steuer). Ein Tax Compliance Management System bzw. ein internes Kontrollsystem Steuern wird von Unternehmen zum Zwecke der vollständigen und zeitgerechten Erfüllung steuerlicher Pflichten implementiert. Ob sich derartige Systeme in den Dateien und Akten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat befinden, ist mir naturgemäß nicht bekannt. Gleichwohl rege ich an, dass Sie Ihren Antrag insoweit konkretisieren und nähere Ausführungen zu den von Ihnen begehrten Informationen machen. Mit freundlichen Grüßen