Tax Compliance Management System (TaxCMS)

Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tax Compliance Management System (TaxCMS) [#278965]
Datum
15. Mai 2023 19:51
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278965/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 15. Mai 2023 baten Sie um Vorlage eines Tax Complian…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Tax Compliance Management System (TaxCMS) [#278965]
Datum
1. Juni 2023 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 15. Mai 2023 baten Sie um Vorlage eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) bzw. eines internen Kontrollsystems Steuern (IKS). Diese beantworte ich wie folgt: Das Hauptziel des TCMS ist die Sicherstellung der vollumfänglichen Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten der Organisationseinheiten im Bereich des Unternehmens sowie die präventive Vermeidung von steuerrechtlichen, strafrechtlichen und finanziellen Risiken. Ein TCMS umfasst alle steuerrelevanten Sachverhalte, die für die Einhaltung geltender Steuergesetze und Verwaltungsanweisungen sowie für die Einhaltung einschlägiger Rechtsprechung relevant sind. Durch die Implementierung eines TCMS sowie dessen kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung kann nachgewiesen werden, dass ein internes Kontrollsystem zur Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten im Sinne des Anwendungserlasses zu § 153 Abgabenordnung eingerichtet ist. Weiter kann die Implementierung eines solchen internen Kontrollsystems für Steuerzwecke ein Indiz gegen Vorsatz oder Leichtfertigkeit darstellen. Mangels besonderer Anforderungen an die Ausgestaltung des TCMS durch die Finanzverwaltung dient der Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) als Orientierung. Laut IDW PS 980 verfügt ein geeignetes TCMS über folgende zusammenwirkende wesentliche Elemente, die in die Geschäftsprozesse integriert sind: Kultur, Ziele, Organisation, Risiko, Abläufe, Kommunikation und Überwachung. Zur vollumfänglichen Sicherstellung der steuerrechtlichen Pflichten plant die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz daher gegenwärtig die Implementierung eines TCMS. Unterlagen, die im Rahmen des Landestransparenzgesetzes zur Verfügung gestellt werden könnten, liegen jedoch noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen