Tax Compliance Management System (TaxCMS)

Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tax Compliance Management System (TaxCMS) [#278968]
Datum
15. Mai 2023 19:53
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278968/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum Thema „Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. in…
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
AW: Tax Compliance Management System (TaxCMS) [#278968]
Datum
21. Juni 2023 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum Thema „Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern)“ beantworte ich wie folgt: Ein Tax-Compliance-Management System (TaxCMS) oder auch ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem (Steuer-IKS) soll die Erfüllung der steuerlichen Vorschriften und Verpflichtungen sicherstellen. In dem Anwendungserlass zu § 153 Abgabenordnung (AO) hat das Bundesministerium der Finanzen in Tz. 2.6 auf die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (IKS) Bezug genommen. Demnach kann ein eingerichtetes IKS, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, ein Indiz gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder einer Leichtfertigkeit darstellen. Die Finanzverwaltung hat keinen definierten Standard für die konkrete Ausgestaltung eines TaxCMS vorgegeben. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit seinem Praxishinweis ein theoretisches Fundament für die Entwicklung eines TaxCMS herausgegeben. Der IDW Praxishinweis 1/2016 sowie der IDW-PS 980 sehen für die Implementierung eines TaxCMS sieben Grundelemente vor (Kultur, Ziele, Organisation, Risiken, Programm, Kommunikation, Überwachung). Die saarländische Landesverwaltung ist derzeit in den Planungen zur Einführung eines umsatzsteuerlichen TaxCMS. Unterlagen die nach dem SIFG zur Verfügung gestellt werden können, liegen derzeit noch nicht vor. Herzliche Grüße