Tax Compliance Management System (TaxCMS)

Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Finanzministerium Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tax Compliance Management System (TaxCMS) [#278671]
Datum
11. Mai 2023 18:29
An
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278671/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre untenstehende Anfrage zur weiteren Bearbeitung erhalten. …
Von
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Tax Compliance Management System (TaxCMS) [#278671]
Datum
15. Mai 2023 16:33
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
32,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre untenstehende Anfrage zur weiteren Bearbeitung erhalten. Aufgrund Ihrer Fragestellung ist es mir aktuell nicht möglich diese weiter zu bearbeiten. Daher möchte ich Sie zunächst darum bitten, die Anfrage dahingehend zu konkretisieren, welche Informationen nach dem IZG-SH Sie hinsichtlich "Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern)" erhalten möchten. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke für die Eingangsbestätigung. Zur Konkretisierung: Den Kollegen, die sich mit § 2b / § 13b UStG …
An Finanzministerium Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Tax Compliance Management System (TaxCMS) [#278671]
Datum
30. Mai 2023 13:56
An
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die Eingangsbestätigung. Zur Konkretisierung: Den Kollegen, die sich mit § 2b / § 13b UStG für das Haus beschäftigen, sollten die beiden Begriffe bekannt sein. Das angeforderte Dokument dient kurz gesagt dazu, welche Maßnahmen im Unternehmen bzw. der Behörde zur Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten ergriffen werden und damit dass sich der Verantwortliche (Unternehmer/Dienststellenleiter) gegenüber dem Finanzamt exkulpieren kann. Es ist ein Konstrukt der Rechtsprechung und wird von ihr entsprechend gefordert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278671/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Finanzministerium Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Anfrage vom 11. Mai 2023 an das Finanzministerium des Landes Sc…
Von
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Betreff
Tax Compliance Management System (TaxCMS)
Datum
2. Juni 2023 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
3,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Anfrage vom 11. Mai 2023 an das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein baten Sie um die Übersendung des Tax Compliance Management Systems (TaxCMS) bzw. internen Kontrollsystems Steuern (IKS Steuern). Diese Begriffe werden regelmäßig synonym gebraucht. Gemeint ist ein organisatorisches System, welches die vollständige und rechtzeitige Einhaltung steuerlicher Regeln und Pflichten sicherstellt. Hierfür haben weder die Rechtsprechung noch die Finanzverwaltung konkrete Vorgaben aufgestellt. Im Hinblick auf die erweiterte Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand unter der Geltung des § 2b UStG, die von den Landesbehörden ab 2025 anzuwenden ist, plant das Finanzministerium die Einführung eines Bearbeitungskonzepts, das die Einhaltung der umsatzsteuerlichen Pflichten des Landes sicherstellen soll. Unterlagen hierzu, die nach dem IZG-SH zur Verfügung gestellt werden könnten, liegen noch nicht vor. Das fertige Bearbeitungskonzept wird jedoch im Transparenzportal des Landes veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen