Tax Compliance Management System (TaxCMS)

Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2023
  • Frist
    14. Juni 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tax Compliance Management System (TaxCMS) [#278762]
Datum
12. Mai 2023 17:07
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278762/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Az.: FMZUU-0406.2-23/9 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adre…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
FM BW: AW - LIFG-Anfrage zum Thema "Tax Compliance Management System (TaxCMS)" [#278762]
Datum
16. Mai 2023 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: FMZUU-0406.2-23/9 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> – per E-Mail – LIFG-Anfrage zum Thema „Tax Compliance Management System (TaxCMS)“ [#278762] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum Thema „Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern)“ beantworte ich wie folgt: Ein TaxCMS soll die Erfüllung der steuerlichen Pflichten sicherstellen. Es bezieht alle relevanten steuerlichen Sachverhalte im Hinblick auf die Einhaltung der jeweiligen Steuergesetze und Verwaltungsanweisungen sowie unter Beachtung der maßgeblichen Rechtsprechung ein. Durch die Implementierung sowie die stetige Überprüfung und Weiterentwicklung des TaxCMS kann durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen werden, dass ein internes Kontrollsystem, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, im Sinne des Anwendungserlasses zu § 153 AO eingerichtet wurde. Ein solches innerbetriebliches Kontrollsystem für steuerliche Zwecke (TaxCMS) kann ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit sprechen kann. Konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung eines TaxCMS durch die Steuerverwaltung gibt es nicht. Einen Maßstab bilden daher die Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Ein angemessenes TaxCMS weist nach dem IDW PS 980 sieben miteinander in Wechselwirkung stehende, in den üblichen Geschäftsablauf eingebundene Grundelemente (Kultur, Ziele, Organisation, Risiken, Programm, Kommunikation, Überwachung) auf. Die Landesverwaltung in Baden-Württemberg plant derzeit die Einführung eines TaxCMS für die Erfüllung ihrer eigenen steuerlichen Pflichten. Hierzu gibt es noch keine Unterlagen, die im Rahmen des LIFG zur Verfügung gestellt werden könnten. Mit freundlichen Grüßen