Technische Anforderungen für den Betrieb der "Dokumentationsstelle für Menschenrechte"

Für den Betrieb einer jeden offiziellen Dokumentationsstelle (für Menschenrechte) sind nicht nur auf Grund des Begriffes, sondern auch nach aktueller Gesetzeslage eine Reihe von technischen Voraussetzungen und Kenntnissen notwendig.

Hierbei geht es mir vor allem um ein Zugriffs- und Rechtemanagement der dokumentierten Daten, wie diese vor nachträglicher Manipulation geschützt werden, wie diese in Kontext mit anderen Daten gebracht werden, wie hier mit personenbezogenen Daten umgegangen wird und wie und welcher Teil dieser Daten auch als offener Datensatz zur Weiterverarbeitung der Zivilgesellschaft bereitgestellt wird. Haben auch Dritte Zugriff auf schützendwerte personenbezogenen Daten (z.B. Strafverfolgungsbehörden, andere Vereine und Stifungen, etc.pp)

Hat ihr Haus einen konkreten Anforderungskatalog, welcher bei der Vergabe von Projektmitteln u.a. im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für »Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit« die technische Eignung eines Bewerbers erkennen lassen kann? Wenn ja, würden wir uns über eine Veröffentlichung des Anforderungskataloges freuen. Sind solche technischen Fragestellungen auch bei der Vergabe von Zuwendungen an MOBIT e.V., Amadeu Antonio Stiftung, ezra angewandt worden?

Ferner stellt sich die Frage ob der Thüringer Datenschutzbeauftragte auch für Dokumentationsstellen und ähnliche Projekte zuständig ist, welche im Auftrag des Landes bzw. mit Landesmitteln von privatrechtlichen Trägern betrieben werden.

Ein Ausblick inwiefern sich diese Einschätzungen und Anforderungen im Zuge der geplanten Einführung eines Transparenzgeseztes in Thüringen ändern könnte wäre ebenfalls wünschenswert.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. August 2016
  • Frist
    6. September 2016
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den …
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
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Betreff
Technische Anforderungen für den Betrieb der "Dokumentationsstelle für Menschenrechte" [#17465]
Datum
5. August 2016 18:35
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Betrieb einer jeden offiziellen Dokumentationsstelle (für Menschenrechte) sind nicht nur auf Grund des Begriffes, sondern auch nach aktueller Gesetzeslage eine Reihe von technischen Voraussetzungen und Kenntnissen notwendig. Hierbei geht es mir vor allem um ein Zugriffs- und Rechtemanagement der dokumentierten Daten, wie diese vor nachträglicher Manipulation geschützt werden, wie diese in Kontext mit anderen Daten gebracht werden, wie hier mit personenbezogenen Daten umgegangen wird und wie und welcher Teil dieser Daten auch als offener Datensatz zur Weiterverarbeitung der Zivilgesellschaft bereitgestellt wird. Haben auch Dritte Zugriff auf schützendwerte personenbezogenen Daten (z.B. Strafverfolgungsbehörden, andere Vereine und Stifungen, etc.pp) Hat ihr Haus einen konkreten Anforderungskatalog, welcher bei der Vergabe von Projektmitteln u.a. im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für »Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit« die technische Eignung eines Bewerbers erkennen lassen kann? Wenn ja, würden wir uns über eine Veröffentlichung des Anforderungskataloges freuen. Sind solche technischen Fragestellungen auch bei der Vergabe von Zuwendungen an MOBIT e.V., Amadeu Antonio Stiftung, ezra angewandt worden? Ferner stellt sich die Frage ob der Thüringer Datenschutzbeauftragte auch für Dokumentationsstellen und ähnliche Projekte zuständig ist, welche im Auftrag des Landes bzw. mit Landesmitteln von privatrechtlichen Trägern betrieben werden. Ein Ausblick inwiefern sich diese Einschätzungen und Anforderungen im Zuge der geplanten Einführung eines Transparenzgeseztes in Thüringen ändern könnte wäre ebenfalls wünschenswert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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