Technische Anforderungen für den Betrieb der "Dokumentationsstelle für Menschenrechte"
Für den Betrieb einer jeden offiziellen Dokumentationsstelle (für Menschenrechte) sind nicht nur auf Grund des Begriffes, sondern auch nach aktueller Gesetzeslage eine Reihe von technischen Voraussetzungen und Kenntnissen notwendig.
Hierbei geht es mir vor allem um ein Zugriffs- und Rechtemanagement der dokumentierten Daten, wie diese vor nachträglicher Manipulation geschützt werden, wie diese in Kontext mit anderen Daten gebracht werden, wie hier mit personenbezogenen Daten umgegangen wird und wie und welcher Teil dieser Daten auch als offener Datensatz zur Weiterverarbeitung der Zivilgesellschaft bereitgestellt wird. Haben auch Dritte Zugriff auf schützendwerte personenbezogenen Daten (z.B. Strafverfolgungsbehörden, andere Vereine und Stifungen, etc.pp)
Hat ihr Haus einen konkreten Anforderungskatalog, welcher bei der Vergabe von Projektmitteln u.a. im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für »Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit« die technische Eignung eines Bewerbers erkennen lassen kann? Wenn ja, würden wir uns über eine Veröffentlichung des Anforderungskataloges freuen. Sind solche technischen Fragestellungen auch bei der Vergabe von Zuwendungen an MOBIT e.V., Amadeu Antonio Stiftung, ezra angewandt worden?
Ferner stellt sich die Frage ob der Thüringer Datenschutzbeauftragte auch für Dokumentationsstellen und ähnliche Projekte zuständig ist, welche im Auftrag des Landes bzw. mit Landesmitteln von privatrechtlichen Trägern betrieben werden.
Ein Ausblick inwiefern sich diese Einschätzungen und Anforderungen im Zuge der geplanten Einführung eines Transparenzgeseztes in Thüringen ändern könnte wäre ebenfalls wünschenswert.
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. August 2016
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6. September 2016
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