Technische Gutachten Bahnunfall Garmisch-Patenkirchen

im Zuge der Berichterstattung über den Austausch von Bahnschwellen im Bahnnetz ist immer wieder von technischen Gutachten unabhängiger Prüfinstitute die Rede, die nach dem Bahnunglück im Jahr 2022 in Garmisch-Patenkirchen angefertigt worden sind. Darin geht es um mögliche Probleme bei Kies aus Kiesgruben in Sachsen-Anhalt.
Ich bitte Sie daher, mir diese Gutachten zur Verfügung zu stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. September 2023
  • Frist
    28. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Zuge der Berichterstattung über de…
An Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Technische Gutachten Bahnunfall Garmisch-Patenkirchen [#289095]
Datum
26. September 2023 10:59
An
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Zuge der Berichterstattung über den Austausch von Bahnschwellen im Bahnnetz ist immer wieder von technischen Gutachten unabhängiger Prüfinstitute die Rede, die nach dem Bahnunglück im Jahr 2022 in Garmisch-Patenkirchen angefertigt worden sind. Darin geht es um mögliche Probleme bei Kies aus Kiesgruben in Sachsen-Anhalt. Ich bitte Sie daher, mir diese Gutachten zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289095/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag ist am 26.09.2023 bei der Bundesstelle für Eisenbahnunfall…
Von
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Betreff
AW: Technische Gutachten Bahnunfall Garmisch-Patenkirchen [#289095]
Datum
29. September 2023 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag ist am 26.09.2023 bei der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) eingegangen. Zu dem gefährlichen Ereignis in Burgrain vom 03.06.2022 ermittelt die BEU aus der Perspektive der Unfalluntersuchung. Diese Untersuchungen laufen unabhängig von den Untersuchungen anderer staatlicher Stellen. Ziel der Untersuchungen ist die Aufklärung der Unfallursache, um im Idealfall Ableitungen für die Sicherheit im Eisenbahnsystem treffen zu können und zukünftig weitere Ereignisse zu verhindern. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine belastbare und vollständige Recherche und Identifikation, ob und falls ja in welchem Umfang der BEU Gutachten vorliegen, die die von Ihnen beschriebene Thematik erfassen, erscheint unter Berücksichtigung der bisherigen Angaben nicht möglich. Allgemein und vorsorglich weise ich darauf hin, dass sich derzeit in gerichtlicher Klärung befindet, ob und falls ja in welchem Umfang nach dem IFG Informationen aus Untersuchungsakten der BEU begehrt werden können. Dabei geht es u.a. darum, ob und in welchem Umfang der Anwendungsbereich des IFG in Bezug auf die Untersuchungstätigkeit spezialgesetzlich gesperrt ist. Informationen aus der Untersuchungstätigkeit unterliegen einer spezialgesetzlich verankerten besonderen Vertraulichkeit. Hier geht es insbesondere um den Schutz der Informationen, möglicher Zeugen und Hinweisgeber. Aus diesem Grund kann bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung die BEU keine Informationen aus Untersuchungsakten freigeben. Mit freundlichen Grüßen