Technische Gutachten Bahnunfall Garmisch-Patenkirchen

im Zuge der Berichterstattung über den Austausch von Bahnschwellen im Bahnnetz ist immer wieder von technischen Gutachten unabhängiger Prüfinstitute die Rede, die nach dem Bahnunglück im Jahr 2022 in Garmisch-Patenkirchen angefertigt worden sind. Darin geht es um mögliche Probleme bei Kies aus Kiesgruben in Sachsen-Anhalt.
Ich bitte Sie daher, mir diese Gutachten zur Verfügung zu stellen.

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  • Datum
    22. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Zuge der Berichterstattung über de…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Technische Gutachten Bahnunfall Garmisch-Patenkirchen [#288886]
Datum
22. September 2023 14:24
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Zuge der Berichterstattung über den Austausch von Bahnschwellen im Bahnnetz ist immer wieder von technischen Gutachten unabhängiger Prüfinstitute die Rede, die nach dem Bahnunglück im Jahr 2022 in Garmisch-Patenkirchen angefertigt worden sind. Darin geht es um mögliche Probleme bei Kies aus Kiesgruben in Sachsen-Anhalt. Ich bitte Sie daher, mir diese Gutachten zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288886/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> wir bitten um Beachtung der beigefügten Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1883IFG -Technische Gutachten Bahnunfall Garmisch-Patenkirchen [#288886]
Datum
20. Februar 2024 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bitten um Beachtung der beigefügten Anlage. Mit freundlichen Grüßen