Technische / Logistische Hilfe an die Malische Armee im Rahmen der Ausbildungsmission EUTM oder des AH-P Programms

Gab bzw. gibt es im Rahmen der Ausbildungsmission EUTM oder des AH-P (Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte) durch die Bundeswehr eine technische, logistische oder Ausbildungshilfe für Panzer-/mechanisierte Einheiten der Malischen Armee? Speziell für Einheiten die folgende Kampffahrzeuge einsetzen: Kampfpanzer T-54B, leichte Kampfpanzer Type-62 und PT-76; Schützenpanzer BTR-60/BTR-70.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
  • 0 Follower:innen
Thomas Nachtrab
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gab bzw. gibt es …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Thomas Nachtrab
Betreff
Technische / Logistische Hilfe an die Malische Armee im Rahmen der Ausbildungsmission EUTM oder des AH-P Programms [#242650]
Datum
7. März 2022 15:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gab bzw. gibt es im Rahmen der Ausbildungsmission EUTM oder des AH-P (Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte) durch die Bundeswehr eine technische, logistische oder Ausbildungshilfe für Panzer-/mechanisierte Einheiten der Malischen Armee? Speziell für Einheiten die folgende Kampffahrzeuge einsetzen: Kampfpanzer T-54B, leichte Kampfpanzer Type-62 und PT-76; Schützenpanzer BTR-60/BTR-70.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Nachtrab Anfragenr: 242650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242650/ Postanschrift Thomas Nachtrab << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Nachtrab

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V101 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 7. März 2022 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG / Technische / Logistische Hilfe an die Malische Armee im Rahmen der Ausbildungsmission EUTM oder des AH-P Programms [#242650]
Datum
9. März 2022 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V101 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 7. März 2022 Sehr geehrter Herr Nachtrab, hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um die Beantwortung konkreter Fragen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen