Technische / Logistische Hilfe an die Malische Luftwaffe im Rahmen der Ausbildungsmission EUTO oder des AH-P Programmes

Gab bzw. gibt es im Rahmen der Ausbildungsmission EUTM oder des AH-P (Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte) durch die Bundeswehr eine technische, logistische oder Ausbildungshilfe für fliegende, technische oder Luftabwehreinheiten (vor allem Flugabwehrrakentensystem S-125)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
  • 0 Follower:innen
Thomas Nachtrab
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gab bzw. gibt es …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Thomas Nachtrab
Betreff
Technische / Logistische Hilfe an die Malische Luftwaffe im Rahmen der Ausbildungsmission EUTO oder des AH-P Programmes [#242651]
Datum
7. März 2022 15:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gab bzw. gibt es im Rahmen der Ausbildungsmission EUTM oder des AH-P (Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte) durch die Bundeswehr eine technische, logistische oder Ausbildungshilfe für fliegende, technische oder Luftabwehreinheiten (vor allem Flugabwehrrakentensystem S-125)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Nachtrab Anfragenr: 242651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242651/ Postanschrift Thomas Nachtrab << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Nachtrab
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V100 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 7. März 2022 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Technische / Logistische Hilfe an die Malische Luftwaffe im Rahmen der Ausbildungsmission EUTO oder des AH-P Programmes [#242651]
Datum
9. März 2022 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V100 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 7. März 2022 Sehr geehrter Herr Nachtrab, hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um die Beantwortung konkreter Fragen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anfragen vom 07.03.2022 Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: 1. Ihre…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anfragen vom 07.03.2022
Datum
16. März 2022 10:07
Status
Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: 1. Ihre Anfragen vom 7. März 2022 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/A5/V100 vom 9. März 2022 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/A5/V101 vom 9. März 2022 Sehr geehrter Herr Nachtrab, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. März 2002 und Nachfrage ebenfalls vom 7. März 2022, die uns von der Rechtsabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung zur Beantwortung durch den Bürgerdialog zugesandt wurde. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Ausbildungsmission EUTM Mali ist eine europäische Ausbildungsmission. Für die Ausbildungsinhalte ist demzufolge die Europäische Union, vertreten durch die Missionsführung vor Ort verantwortlich. Deutsche Soldaten beteiligen sich im Rahmen des gültigen Mandats des Deutschen Bundestages sowie der einschlägigen nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben an der Mission. Das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) umfasst sowohl die Lieferung von Material als auch die fachliche Ausbildung am Gerät, vornehmlich in den Bereichen Führungsunterstützung, Pionierdienst, Sanitätswesen, Selbstschutz, Logistik und Instandsetzung. Die Lieferung von Waffen und Munition, Maschinen oder Geräten zu deren Herstellung sowie Ausbildung im Umgang mit diesen sind nicht Gegenstand des AH-P. Zu Ihren einzelnen Fragen: Im Rahmen der Ausbildungsmission EUTM oder des AH-P (Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte) gab es und gibt es für das durch Sie nachgefragte Material (Flugabwehrrakentensystem S-125 und Kampfpanzer T-54B, leichte Kampfpanzer Type-62 und PT-76; Schützenpanzer BTR-60/BTR-70) durch die Bundeswehr weder eine technische, logistische noch jedwede Ausbildungshilfe. Mit freundlichen Grüßen