Technische Probleme mit Bordgastronomie

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

- Papier der DB-Instandhaltung zu technischen Probleme mit der Bordgastronomie (vgl. Artikel „Deutsche Bahn: Erhebliche Qualitätsprobleme mit Bordgastronomie“ bei hr-iNFO vom 17.06.19, https://www.hr.de/presse/radio/hrinfo/2019/deutsche-bahn-erhebliche-qualitaetsprobleme-mit-bordgastronomie-,hr-info-qualiaetsprobleme-bahn-bordgastronomie-100.html).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juni 2019
  • Frist
    20. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Papier der DB-Ins…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Technische Probleme mit Bordgastronomie [#151378]
Datum
18. Juni 2019 03:42
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Papier der DB-Instandhaltung zu technischen Probleme mit der Bordgastronomie (vgl. Artikel „Deutsche Bahn: Erhebliche Qualitätsprobleme mit Bordgastronomie“ bei hr-iNFO vom 17.06.19, https://www.hr.de/presse/radio/hrinfo/2019/deutsche-bahn-erhebliche-qualitaetsprobleme-mit-bordgastronomie-,hr-info-qualiaetsprobleme-bahn-bordgastronomie-100.html).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-125247554119 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schne…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Technische Probleme mit Bordgastronomie [#151378]
Datum
18. Juni 2019 03:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-125247554119 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage zur Bordgastronomie (Kopie der E-Mail) Kopie der E-Mail, ungeschwärzt: Ihre Nachricht vom: 18. Juni …
Von
Deutsche Bahn AG
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage zur Bordgastronomie (Kopie der E-Mail)
Datum
19. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Kopie der E-Mail, ungeschwärzt: Ihre Nachricht vom: 18. Juni 2019 Unser Zeichen: 1-125247554119 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zu internen Plänen zur Instandhaltung der Bordgastronomie unserer Züge keine Stellung nehmen. Einen Anspruch auf Erteilung der erbetenen Informationen gegenüber der Deutschen Bahn AG haben Sie weder gem. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), noch aus § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und auch nicht gem. § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Ihrem Wunsch nach Erteilung der erbetenen Informationen können wir somit nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage zur Bordgastronomie Ihre Nachricht vom: 18. Juni 2019Unser Zeichen: 1-125247554119 Sehr geehrteAntrag…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage zur Bordgastronomie
Datum
19. Juni 2019 12:34
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 18. Juni 2019Unser Zeichen: 1-125247554119 Sehr geehrteAntragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zur Bordgastronomie [#151378] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Bordgastronomie [#151378]
Datum
19. Juni 2019 20:35
An
Deutsche Bahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Allerdings fehlt die Begründung für die Ablehnung meines IFG-Antrags völlig. Ich sehe meinen IFG-Antrag daher nicht als erledigt an und bitte um einen Bescheid nach dem IFG per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutsche Bahn AG
RE: Ihre Anfrage zur Bordgastronomie [#151378] Vorgangsnummer: 1-125326780417 Sehr geehrteAntragsteller/in viele…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Ihre Anfrage zur Bordgastronomie [#151378]
Datum
19. Juni 2019 20:37
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-125326780417 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage zur Bordgastronomie Ihre Nachricht vom: 19. Juni 2019Unser Zeichen: 1-125326780417 Sehr geehrteAntrag…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage zur Bordgastronomie
Datum
24. Juni 2019 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom: 19. Juni 2019Unser Zeichen: 1-125326780417 Sehr geehrteAntragsteller/in

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Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage zur Bordgastronomie (Kopie der E-Mail) Kopie der E-Mail, ungeschwärzt: Ihre Nachricht vom: 19. Juni …
Von
Deutsche Bahn AG
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage zur Bordgastronomie (Kopie der E-Mail)
Datum
24. Juni 2019
Status
Kopie der E-Mail, ungeschwärzt: Ihre Nachricht vom: 19. Juni 2019 Unser Zeichen: 1-125326780417 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Es tut uns leid, dass Ihnen unsere Antwort Anlass zur Kritik gibt. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, besteht kein Anspruch auf Erteilung gem. § 1 des Gesetztes zur Regelung zu Informationen des Bundes (IFG) gegenüber der Deutschen Bahn. Zu internen Plänen der Instandhaltung der Bordgastronomie unserer Züge werden wir Ihnen keine Stellungnahme zukommen lassen. Wir bitten um Verständnis. Ihren zukünftigen Bahnreisen wünschen wir einen angenehmen Verlauf. Mit freundlichen Grüßen