Sehr
geehrt<< Anrede >>
Ihre Anfrage zu den Namen der verpflichteten Unternehmen, die nach den Regelungen des TKG und der TKÜV technische Vorkehrungen implementiert haben, wurde zwischenzeitlich auf mögliche Ausschlusskriterien nach dem IFG geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass § 3 Nr. 4 IFG anzuwenden ist.
Grundsätzlich unterliegen die Unterlagen, die auf der Grundlage des § 110 TKG von den Unternehmen vorzulegen sind, den Vorschriften des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und werden als Verschlusssachen eingestuft. Nach § 4 SÜG sind Verschlußsachen im öffentliche Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen. Informationen darüber, welche konkreten TK-Unternehmen bestimmte Vorkehrungen zur Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen getroffen haben, sind ebenfalls derartige Tatsachen, da durch die Bekanntgabe dieser Information das Verhalten von Tätergruppen beeinflusst werden könnte und so die Aufklärung von Straftaten erschwert werden würde. Nach § 3 Nr. 4 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die Information den Vorgaben zum Schutz von Verschlusssachen unterliegt.
Zu Ihrer Frage nach der Kapazität der abgenommenen Anlagen und dabei insbesondere zu einer Information darüber, für wieviele gleichzeitige, unabhängige Überwachungsmaßnahmen die jeweiligen Anlagen ausgelegt und abgenommen wurden, kann ich Sie nochmals auf die Regelungen der TR TKÜV verweisen. Hierzu gibt es im Abschnitt 3.2 "Richtwerte" eine Regelung. Konkrete, auf einen Zeitpunkt bezogene Angaben zu Kapazitäten liegen nicht vor.
Gern möchte ich Sie mit Blick auf die Überwachungsmaßnahmen noch auf die jährliche sog. Telefonüberwachungsstatistik des Bundesamtes für Justiz hinweisen (
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Telekommunikation/Telekommunikationsueberwachung.html).
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
René Henn
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Pressestelle Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: 0228 14-9921
Fax: 0228 14-8975
<<E-Mail-Adresse>>
www.bundesnetzagentur.de
_________________________________________________________