Technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf IT-Sicherheit und Datenschutz zum Thema Bring Your Own Device / BYOD

Anfrage an: Bezirksamt Harburg

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf IT-Sicherheit und Datenschutz hat das Bezirksamt Hamburg bezüglich der dienstlichen Nutzung privater Handys und PCs/Notebooks (BYOD) erlassen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
Technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf IT-Sicherheit und Datenschutz zum Thema Bring Your Own Device / BYOD [#228550]
Datum
19. September 2021 11:42
An
Bezirksamt Harburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf IT-Sicherheit und Datenschutz hat das Bezirksamt Hamburg bezüglich der dienstlichen Nutzung privater Handys und PCs/Notebooks (BYOD) erlassen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 228550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228550/ Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Bezirksamt Harburg
AW: Technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf IT-Sicherheit Datenschutz Bring Your Own Device Ausku…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
AW: Technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf IT-Sicherheit Datenschutz Bring Your Own Device
Datum
20. September 2021 14:10
Status
Warte auf Antwort
Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Ihre Anfrage vom 20.09.2021: Technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf IT-Sicherheit Datenschutz Bring Your Own Device Sehr geehrter Herr Anders, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Harburg. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das: Fachamt Ressourcensteuerung geprüft. Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Harburg
Technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf IT-Sicherheit Datenschutz Bring Your Own Device Sehr geehrt…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
Technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf IT-Sicherheit Datenschutz Bring Your Own Device
Datum
30. September 2021 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Anders, Sie haben uns eine Frage gesandt, in der Sie nach den technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf IT-Sicherheit und Datenschutz durch das Bezirksamt Hamburg bezüglich der dienstlichen Nutzung privater Handys und PCs/Notebooks (BYOD) fragen. Dazu möchte ich Ihnen antworten, dass das Bezirksamt keine eigenen Maßnahmen in diesem Kontext erlassen hat, da es in der Freien und Hansestadt Hamburg ein zentrales Amt für IT und Digitalisierung innerhalb der Senatskanzlei gibt. Dieses hat Hinweise und Regeln, insbesondere vor dem Hintergrund vom Datenschutz erlassen. Tiefergreifende Fragen müssten Sie an diese Adresse richten: Freie und Hansestadt Hamburg Senatskanzlei Amt für IT und Digitalisierung Telefon: 040 42823-2600 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen