Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw.

Anfrage an: Deutscher Ethikrat

ALLE Informationen im derzeit noch solidarischen Gesundheitswesen sollen aufgrund gesetzlicher Regelungen und Projekte (elektronische Gesundheitskarte (eGK), Telematikinfrastruktur (TI), Medikationsplan, elektronische Patientenakte usw.) in absehbarer Zeit digital erhoben, gespeichert, genutzt und ggfls. auch weitergegeben werden.

Mit der zentralen und/oder auch teilweise dezentralen Speicherung auf fremden Servern (Cloud) sowie mit dem aufgeblähten und sehr komplexen Technikapparat, den nur die Beteiligten selbst noch verstehen und den immer mehr Beteiligten bzw. Zugriffsberechtigten, wächst auch das Missbrauchspotential gewaltig.
Die geplante Einbindung mobiler Endgeräte vervielfacht dieses Missbrauchspotential nochmals.

Die Missbrauchsfolgen dürften alles bisher in dieser Hinsicht bereits geschehene weit übertreffen ("Gläserner Patient").

Eine demokratische Kontrolle dieser Entwicklungen und "Auswüchse" ist dann nicht mehr möglich.

Eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung dieser Planungen und Projekte ist vielleicht in Ihrem Hause schon vorliegend.

Ich bitte dann um deren elektronische Zusendung.

Sollte eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung noch nicht vorliegen, so bitte ich um die Erstellung und Zustellung einer solchen.

P.S. Sollten Sie Kenntnisse über die Existenz bereits vorhandener Technologiefolgenabschätzungen zur vorgenannten Thematik haben, so bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • 0 Follower:innen
Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ALLE Information…
An Deutscher Ethikrat Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw. [#18463]
Datum
21. Oktober 2016 16:30
An
Deutscher Ethikrat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ALLE Informationen im derzeit noch solidarischen Gesundheitswesen sollen aufgrund gesetzlicher Regelungen und Projekte (elektronische Gesundheitskarte (eGK), Telematikinfrastruktur (TI), Medikationsplan, elektronische Patientenakte usw.) in absehbarer Zeit digital erhoben, gespeichert, genutzt und ggfls. auch weitergegeben werden. Mit der zentralen und/oder auch teilweise dezentralen Speicherung auf fremden Servern (Cloud) sowie mit dem aufgeblähten und sehr komplexen Technikapparat, den nur die Beteiligten selbst noch verstehen und den immer mehr Beteiligten bzw. Zugriffsberechtigten, wächst auch das Missbrauchspotential gewaltig. Die geplante Einbindung mobiler Endgeräte vervielfacht dieses Missbrauchspotential nochmals. Die Missbrauchsfolgen dürften alles bisher in dieser Hinsicht bereits geschehene weit übertreffen ("Gläserner Patient"). Eine demokratische Kontrolle dieser Entwicklungen und "Auswüchse" ist dann nicht mehr möglich. Eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung dieser Planungen und Projekte ist vielleicht in Ihrem Hause schon vorliegend. Ich bitte dann um deren elektronische Zusendung. Sollte eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung noch nicht vorliegen, so bitte ich um die Erstellung und Zustellung einer solchen. P.S. Sollten Sie Kenntnisse über die Existenz bereits vorhandener Technologiefolgenabschätzungen zur vorgenannten Thematik haben, so bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte…
An Deutscher Ethikrat Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw. [#18463]
Datum
25. November 2016 10:45
An
Deutscher Ethikrat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw.“ vom 21.10.2016 (#18463) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 18463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Deutscher Ethikrat
[#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Nachricht. Allerding…
Von
Deutscher Ethikrat
Betreff
[#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12.
Datum
5. Dezember 2016 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Nachricht. Allerdings ist weder am 21.10.2016 noch zu einem späteren Zeitpunkt eine Anfrage von Ihnen in unserem Postfach <<E-Mail-Adresse>> eingegangen, sondern lediglich Ihre Nachfragen vom 25. November und 2. Dezember. Auf der Internetseite "fragdenstaat.de" ist auch weder unter der von Ihnen genannten Nummer #18463, noch unter der Übersicht der von Ihnen gestellten Anfragen, noch überhaupt eine Anfrage an den Deutschen Ethikrat verzeichnet. Sollten Sie daher aktuell noch eine Anfrage an den Deutschen Ethikrat stellen wollen, sollten Sie uns diese direkt zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
AW: [#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrt<< Anrede …
An Deutscher Ethikrat Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: [#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463]
Datum
5. Dezember 2016 13:54
An
Deutscher Ethikrat
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich sende Ihnen deshalb nochmals meine komplette Anfrage vom 21.10.2016. Text: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ALLE Informationen im derzeit noch solidarischen Gesundheitswesen sollen aufgrund gesetzlicher Regelungen und Projekte (elektronische Gesundheitskarte (eGK), Telematikinfrastruktur (TI), Medikationsplan, elektronische Patientenakte usw.) in absehbarer Zeit digital erhoben, gespeichert, genutzt und ggfls. auch weitergegeben werden. Mit der zentralen und/oder auch teilweise dezentralen Speicherung auf fremden Servern (Cloud) sowie mit dem aufgeblähten und sehr komplexen Technikapparat, den nur die Beteiligten selbst noch verstehen und den immer mehr Beteiligten bzw. Zugriffsberechtigten, wächst auch das Missbrauchspotential gewaltig. Die geplante Einbindung mobiler Endgeräte vervielfacht dieses Missbrauchspotential nochmals. Die Missbrauchsfolgen dürften alles bisher in dieser Hinsicht bereits geschehene weit übertreffen ("Gläserner Patient"). Eine demokratische Kontrolle dieser Entwicklungen und "Auswüchse" ist dann nicht mehr möglich. Eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung dieser Planungen und Projekte ist vielleicht in Ihrem Hause schon vorliegend. Ich bitte dann um deren elektronische Zusendung. Sollte eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung noch nicht vorliegen, so bitte ich um die Erstellung und Zustellung einer solchen. P.S. Sollten Sie Kenntnisse über die Existenz bereits vorhandener Technologiefolgenabschätzungen zur vorgenannten Thematik haben, so bitte ich um eine entsprechende Mitteilung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller
Deutscher Ethikrat
WG: [#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463] Sehr geehrter Herr Müller, der Deutsche Ethikrat hat…
Von
Deutscher Ethikrat
Betreff
WG: [#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463]
Datum
23. Dezember 2016 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, der Deutsche Ethikrat hat sich im Rahmen seiner Jahrestagung 2015 "Die Vermessung des Menschen - Big Data und Gesundheit" auch mit Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte befasst. Die Vorträge und Präsentationen der Veranstaltung sowie eine Abschrift der Vorträge sind auf der Internetseite des Ethikrates <http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/jahrestagungen/die-vermessung-des-menschen> alle öffentlich verfügbar. Im Nachgang zur Jahrestagung hat sich der Ethikrat entschlossen, eine Stellungnahme zum Thema Big Data im Gesundheitsbereich zu erarbeiten. Dabei geht es um Fragen der zunehmenden Vernetzung von Daten aus unterschiedlichen Kontexten (Arzt, Apps, soziale Netzwerke) und wie die immer engmaschigere und oft kaum merkbare Sammlung gesundheitsrelevanter Daten unsere Selbstwahrnehmung, Freiheit und Selbstbestimmung berühren. Die elektronische Gesundheitskarte wird aber voraussichtlich nicht im Fokus der Stellungnahme stehen. Uns liegen hierzu auch keine weitere Informationen vor, da sich der Ethikrat mit diesem spezifischenThema bislang nicht befasst hat und auch nicht beabsichtigt, dies in Zukunft zu tun. Was Ihre Bitte um Erstellung einer unabhängigen Technologiefolgenabschätzung betrifft, so habe ich hierzu zwei Hinweise: 1) Eine Beauftrung des Deutschen Ethikrates zur Bearbeitung bestimmter Thema ist gemäß Ethikratgesetz <http://www.ethikrat.org/ueber-uns/ethikratgesetz> nur durch den Deutschen Bundestag oder die Bundesregierung möglich. Eine Beauftragung durch Dritte oder die Erstellung von Stellungnahmen auf Wunsch Dritter ist daher nicht möglich. 2) Es erscheint etwas merkwürdig, wenn Sie im Rahmen einer Anfrage auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes darum bitten, noch nicht vorliegende Daten neu zu erstellen, damit Sie diese abfragen können. Sie können natürlich darum bitten, aber mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat dies wohl kaum etwas zu tun. Unsere derzeitige Planung sieht vor, dass die Stellungnahme zu Big Data im Gesundheitsbereich voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2017 veröffentlicht wird. Wir können Sie gerne in unseren Informationsverteiler aufnehmen, falls Sie über die Veröffentlichung der Stellungnahme oder auch die Publikationen des Deutschen Ethikrates ingesamt informiert werden möchten. Lassen Sie mir hierzu einfach eine entsprechend Nachricht zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
AW: WG: [#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für…
An Deutscher Ethikrat Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: WG: [#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463]
Datum
23. Dezember 2016 16:45
An
Deutscher Ethikrat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Gerne nehme ich auch Ihr Angebot an, dass Sie Ihre Stellungnahme zu Big Data im Gesundheitsbereich voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2017 mir auf diesem Wege zukommen lassen. Auch Ihnen und den weiteren Ethikratmitgliedern wünsche ich besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr Kevin Müller Anfragenr: 18463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Kevin Müller
[#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463] - Private Gesundheitsakten - externe Kontrollmöglichkeit für…
An Deutscher Ethikrat Details
Von
Kevin Müller
Betreff
[#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463] - Private Gesundheitsakten - externe Kontrollmöglichkeit für XML-Anwendungen [#18463]
Datum
10. August 2017 21:26
An
Deutscher Ethikrat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer letzten Antwort vom 23.12.2016 teilten Sie mit: "Unsere derzeitige Planung sieht vor, dass die Stellungnahme zu Big Data im Gesundheitsbereich voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2017 veröffentlicht wird". Auf Ihrer Seite http://www.ethikrat.org/publikationen ist derzeit noch keine entsprechende Stellungnahme vorhanden. 1) Ist schon absehbar, wann ungefähr mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme gerechnet werden kann? 2) Wird bei Ihrer Beurteilung auch berücksichtigt werden, dass starke politische und wirtschaftliche Interessen in letzter Zeit verstärkt darauf hinarbeiten, Gesundheitsdaten (Gesundheitsakte, Fallakten, Patientenakten o.ä.) in die Zuständigkeit PRIVATER ANBIETER zu übertragen. Mit der dazu bereits gesetzlich gebauten Brücke nach §68 SGB 5 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 68 Finanzierung einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können die Krankenkassen ihren Versicherten zu von Dritten angebotenen Dienstleistungen der elektronischen Speicherung und Übermittlung patientenbezogener Gesundheitsdaten finanzielle Unterstützung gewähren. Das Nähere ist durch die Satzung zu regeln. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__68.html gelten somit die strengen Vorschriften der Sozialgesetzgebung (Sozialgeheimnis) NICHT mehr. Beispiel AOK: https://nordost.aok.de/fileadmin/user_upload/AOK-Nordost/05-Content-PDF/aok-forum-2017-01.pdf 3) Senden Sie mir bitte in diesem Zusammenhang die Einschätzungen des Ethikrates zu den Möglichkeiten und Risiken der dabei eingesetzten Telematiktechniken (XML, XSD, OID u.ä.). 4) Senden Sie mir bitte Dokumente, aus denen hervorgeht, ob Sie eine externe bzw. staatliche Kontrolle dieser meist als Geschäftsgeheimnis erstellten Technik für möglich halten. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 18463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Deutscher Ethikrat
AW: [#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463] - Private Gesundheitsakten - externe Kontrollmöglichkeit…
Von
Deutscher Ethikrat
Betreff
AW: [#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463] - Private Gesundheitsakten - externe Kontrollmöglichkeit für XML-Anwendungen [#18463]
Datum
1. September 2017 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Veröffentlichungstermin für die Stellungnahme zum Thema Big Data. Ein genaues Datum gibt es dafür noch nicht, aber nach dem derzeitigen Arbeitsstand wird die Stellungnahme entweder im November oder im Dezember 2017 veröffentlicht werden. Was Ihre Fragen zum Inhalt der Stellungnahme betrifft, so werden Sie verstehen, dass ich hierzu momentan keine Angaben machen kann. Wie ich Ihnen in meiner Nachricht vom 23.12.2016 bereits mitgeteilt habe, nimmt der Ethikrat keine Einschätzungen zu Einzelanfragen von Privatpersonen vor, da gemäß Ethikratgesetz nur der Bundestag und die Bundesregierung berechtigt sind, den Ethikrat um die Erarbeitung von Stellungnahmen zu bitten. Da sich daran nichts geändert hat, kann ich Ihnen zu ihren weiteren Fragen 3) und 4) keine Angaben machen. Bitte berücksichtigen Sie dies, falls Sie sich zukünftig erneut an den Ethikrat wenden möchten. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Ethikrat
Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung Die angeforderte Information w…
Von
Deutscher Ethikrat
Via
Briefpost
Betreff
Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung
Datum
30. November 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Die angeforderte Information wurde mit Datum 30.11.2017 auf der Seite http://www.ethikrat.org/publikationen/stellungnahmen/big-data-und-gesundheit zwischenzeitlich veröffentlicht. Hier der Link zur angefügten Datei http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-big-data-und-gesundheit.pdf

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Kevin Müller
AW: AW: [#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463] - Private Gesundheitsakten - externe Kontrollmöglich…
An Deutscher Ethikrat Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: AW: [#18463] Ihre Nachfrage vom 25.11. und 2.12. [#18463] - Private Gesundheitsakten - externe Kontrollmöglichkeit für XML-Anwendungen [#18463]
Datum
9. Januar 2018 20:50
An
Deutscher Ethikrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw.“ vom 21.10.2016 (#18463) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 414 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 18463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller