Teil 2: Energiebedarfs-Ausweis für Gebäude: Charlotte-Salomon-Grundschule Großbeerenstraße 40 10965 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Charlotte-Salomon-Grundschule
Großbeerenstraße 40
10965 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Februar 2021
  • Frist
    20. März 2021
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Mario Burkhardt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Teil 2: Energiebedarfs-Ausweis für Gebäude: Charlotte-Salomon-Grundschule Großbeerenstraße 40 10965 Berlin [#213141]
Datum
18. Februar 2021 18:08
An
Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Charlotte-Salomon-Grundschule Großbeerenstraße 40 10965 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 213141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213141/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich bestätige ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Dem Schul- und Sportamt liegt kein E…
Von
Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Teil 2: Energiebedarfs-Ausweis für Gebäude: Charlotte-Salomon-Grundschule Großbeerenstraße 40 10965 Berlin [#213141]
Datum
26. Februar 2021 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich bestätige ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Dem Schul- und Sportamt liegt kein Energiebedarfsausweis für die Charlotte-Salomon-Grundschule vor. Ich habe Ihre E-Mail daher an die Abteilung Bauen, Planen und Serviceeinheit Facility Management des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin weitergeleitet und um Beantwortung Ihres Anliegens gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Mario Burkhardt
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Teil 2: Energiebedarfs-Ausweis für Gebäude: Cha…
An Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Teil 2: Energiebedarfs-Ausweis für Gebäude: Charlotte-Salomon-Grundschule Großbeerenstraße 40 10965 Berlin [#213141]
Datum
22. März 2021 08:51
An
Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Teil 2: Energiebedarfs-Ausweis für Gebäude: Charlotte-Salomon-Grundschule Großbeerenstraße 40 10965 Berlin“ vom 18.02.2021 (#213141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 213141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213141/

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Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Energiebedarfs-Ausweis für Gebäude: Charlotte-Salomon-Grundschule Großbeerenstraße 40 10965 Berlin [#213141] Sehr …
Von
Schulamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Energiebedarfs-Ausweis für Gebäude: Charlotte-Salomon-Grundschule Großbeerenstraße 40 10965 Berlin [#213141]
Datum
9. April 2021 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Burkhardt, uns wurde Ihre Anfrage zuständigkeitshalber zugeleitet. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Leider liegt uns kein aktueller Energiebedarfsausweis für die angefragte Liegenschaft vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Aktuell arbeiten wir seit einiger Zeit an einer Ausschreibung für die Erstellung der Energiebedarfsausweise/Energieverbrauchsausweise aller Liegenschaften im Bezirk. Aufgrund der schwierigen Personalsituation und unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie sind wir bisher noch nicht dazu gekommen, diese Leistungen auszuschreiben. Bei unseren Komplettsanierungen werden die Energiebedarfsausweise immer gleich mit beauftragt. Die Charlotte-Salomon-Grundschule befindet sich gerade in einer Komplettsanierung. Entweder stellen Sie Ihren Antrag nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir wenden uns, ohne Erneuerung Ihrer Anfrage, nach Vorlage der Energiebedarfsausweise an Sie. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können, bemühen uns aber, die Ausschreibung der Leistungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Mit freundlichen Grüßen