Teilegutachten für Artec A 64535 T

Anfrage an: TÜV-Rheinland

Bitte suchen Sie für mich Ihr Gutachten - für 6jx14h2 Artec aus dem Jahr 1992-93 - RZ92/1274/10/47 12565064 oder anderes füt Toyota T 18 2.0 GTI für Artec A64535 T, ET35 5x100LK.

Danke.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte suchen Sie…
An TÜV-Rheinland Details
Von
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Betreff
Teilegutachten für Artec A 64535 T [#30020]
Datum
23. Mai 2018 10:21
An
TÜV-Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte suchen Sie für mich Ihr Gutachten - für 6jx14h2 Artec aus dem Jahr 1992-93 - RZ92/1274/10/47 12565064 oder anderes füt Toyota T 18 2.0 GTI für Artec A64535 T, ET35 5x100LK. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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TÜV-Rheinland
Internetanfrage Sehr geehrtAntragsteller/in aus Gründen des Urheberrechts muss ich Sie bezüglich der angefragten …
Von
TÜV-Rheinland
Betreff
Internetanfrage
Datum
25. Mai 2018 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aus Gründen des Urheberrechts muss ich Sie bezüglich der angefragten Gutachten an den Hersteller der Räder verweisen. Grundsätzlich kann eine Herausgabe von Zweitschriften von Gutachten nur an den Auftraggeber der Begutachtung erfolgen. Weiterhin muss ich Ihnen mitteilen, dass ich davon ausgehe, dass uns diese Gutachten nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt im Fall Technischer Gutachten 10 Jahre. Ich bedaure Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen,