Teileinziehung Görlitzer Ufer

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Amtsblatt für Berlin, 72. Jahrgang, Nr. 45, Ausgegeben am 11. November 2022, geben Sie Ihre Absicht bekannt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage Görlitzer Ufer zwischen
der Wiener Straße und der Görlitzer Straße in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg teileinzuziehen. Sie erwähnen Unterlagen über die Teileinziehung, welche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung in Ihrer Dienststelle eingesehen werden könnten.

bitte senden Sie mir Folgendes elektronich zu:

-Die oben erwähnten "Unterlagen zur Teileinziehung", die man bei Ihnen vor Ort einsehen könnte

Bitte beantworten Sie mir abseits dieses Antrags die Frage, weshalb Sie im Amtsblatt nicht erwähnen, ob und wo man diese Information digital abrufen kann. Eine Einsichtnahme vor Ort ist weder zeitgemäß noch allen Menschen möglich.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Außerdem wird dieser Antrag auch nach Umweltinformationsgesetz gestellt, da die beabsichtigte Maßnahme durch Beschränkung im Wesentlichen auf Fuß- und Radverkehr unmittelbare Auswirkungen auf Emissionen und Immissionen (wie bspw. Luftschadstoffe und Lärm) hat und es sich daher bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen gemäß § 2 UIG handelt. Gemäß § 12 UIG ist daher auf Gebührenerhebung zu verzichten, da es sich bei ordnungsgemäßer Aktenführung um eine einfache Auskunft handeln sollte.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, UIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Amtsblatt für …
An Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teileinziehung Görlitzer Ufer [#265218]
Datum
11. Dezember 2022 17:33
An
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, UIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Amtsblatt für Berlin, 72. Jahrgang, Nr. 45, Ausgegeben am 11. November 2022, geben Sie Ihre Absicht bekannt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage Görlitzer Ufer zwischen der Wiener Straße und der Görlitzer Straße in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg teileinzuziehen. Sie erwähnen Unterlagen über die Teileinziehung, welche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung in Ihrer Dienststelle eingesehen werden könnten. bitte senden Sie mir Folgendes elektronich zu: -Die oben erwähnten "Unterlagen zur Teileinziehung", die man bei Ihnen vor Ort einsehen könnte Bitte beantworten Sie mir abseits dieses Antrags die Frage, weshalb Sie im Amtsblatt nicht erwähnen, ob und wo man diese Information digital abrufen kann. Eine Einsichtnahme vor Ort ist weder zeitgemäß noch allen Menschen möglich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Außerdem wird dieser Antrag auch nach Umweltinformationsgesetz gestellt, da die beabsichtigte Maßnahme durch Beschränkung im Wesentlichen auf Fuß- und Radverkehr unmittelbare Auswirkungen auf Emissionen und Immissionen (wie bspw. Luftschadstoffe und Lärm) hat und es sich daher bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen gemäß § 2 UIG handelt. Gemäß § 12 UIG ist daher auf Gebührenerhebung zu verzichten, da es sich bei ordnungsgemäßer Aktenführung um eine einfache Auskunft handeln sollte. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 265218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265218/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Für die lange Antwortdauer bitte ich …
Von
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Teileinziehung Görlitzer Ufer [#265218]
Datum
6. Januar 2023 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Für die lange Antwortdauer bitte ich um Verzeihung. Die Unterlagen zur Teileinziehung sende ich Ihnen anbei elektronisch zu. Dabei handelt es sich um folgende Dokumente: 1. Machbarkeitsuntersuchung Verkehrswende Wrangelkiez 2. Ergebnisse der Beteiligung am Görlitzer Ufer Zudem möchte ich gern auf unsere digitale Informationsseite zur Verkehrswende im Wrangelkiez hinweisen, welche Sie unter folgendem Link aufrufen können: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/strassen/mobilitaetswende/artikel.1272030.php Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Entsprechen die übersandten Unterlagen vollständig…
An Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Teileinziehung Görlitzer Ufer [#265218]
Datum
7. Januar 2023 22:23
An
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Entsprechen die übersandten Unterlagen vollständig denen, die nach telefonischer Anmeldung bei Ihnen im Amt zum genannten Vorgang der Teileinziehung angesehen werden können? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 265218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265218/

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Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> ja die Unterlagen entsprechen jenen, die auch vor Ort eingesehen werden k…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Teileinziehung Görlitzer Ufer [#265218]
Datum
11. Januar 2023 17:59
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ja die Unterlagen entsprechen jenen, die auch vor Ort eingesehen werden können. Mit freundlichen Grüßen