Teileinziehung Häberlstraße München

Widmungsänderung Teileinziehung der Häberlstraße in München. Da Verkehrszeichen im wesentlichen den Rahmen der Widmung wiedergeben, ist diese für die Ausschilderung mit Einbahnstraße und Radweg aber ohne Freigabe der Einbahnstraße mit für Radfahrer frei und der linksseitigen Ausschilderung des Radwegs, die die Zuordnung, für welche Verkehrsfläche das Verkehrszeichen gelten soll, schwierig macht, problematisch. Daher wird auch im Rahmen der Akteneinsicht gefordert, die Anordnungen zu den Verkehrszeichen einsehen zu können. Die Informationen ist für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erforderlich.

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    18. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
Teileinziehung Häberlstraße München [#292672]
Datum
18. November 2023 13:40
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Widmungsänderung Teileinziehung der Häberlstraße in München. Da Verkehrszeichen im wesentlichen den Rahmen der Widmung wiedergeben, ist diese für die Ausschilderung mit Einbahnstraße und Radweg aber ohne Freigabe der Einbahnstraße mit für Radfahrer frei und der linksseitigen Ausschilderung des Radwegs, die die Zuordnung, für welche Verkehrsfläche das Verkehrszeichen gelten soll, schwierig macht, problematisch. Daher wird auch im Rahmen der Akteneinsicht gefordert, die Anordnungen zu den Verkehrszeichen einsehen zu können. Die Informationen ist für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erforderlich.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292672/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, anbei noch die Lichtbilder. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antra…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
AW: Teileinziehung Häberlstraße München [#292672]
Datum
18. November 2023 13:50
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Guten Tag, anbei noch die Lichtbilder. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - image3138985446515404406-1.jpg - image6357336903255937134.jpg - image3138985446515404406.jpg - image4399641441375912639.jpg Anfragenr: 292672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292672/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde zusammen mit den nachgereichten…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Teileinziehung Häberlstraße München [#292672]
Datum
24. November 2023 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde zusammen mit den nachgereichten Bildern soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen, es gab leider eine ungeplante Personalabwesenheit und dazu noch ein technisches Problem beim Zugriff auf dieses Postfach. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen