Teilhabe

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie viele Schüler in Bremerhaven sind aktuell auf einen Schulbegleiter aufgrund Von Behinderungen angewiesen, wie viele Schulbegleiter sind im Bereich des Paragraf 35 a SGB 8 Eingesetzt? Welche Träger halten die Rehabilitationsträger für die Schulbegleitung vor?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2021
  • Frist
    8. Oktober 2021
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Carola Koch
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie v…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
Teilhabe [#227915]
Datum
6. September 2021 19:04
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Schüler in Bremerhaven sind aktuell auf einen Schulbegleiter aufgrund Von Behinderungen angewiesen, wie viele Schulbegleiter sind im Bereich des Paragraf 35 a SGB 8 Eingesetzt? Welche Träger halten die Rehabilitationsträger für die Schulbegleitung vor? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Carola Koch Anfragenr: 227915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227915/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Frau Koch, Ihre Anfrage vom 06.09.2021 beantworten wir wie folgt: In Bremerhaven sind mit Stand 30.09…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Teilhabe
Datum
1. Oktober 2021 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,8 KB


Sehr geehrte Frau Koch, Ihre Anfrage vom 06.09.2021 beantworten wir wie folgt: In Bremerhaven sind mit Stand 30.09.2021 insgesamt 139 Schüler auf Grund einer Behinderung auf eine Schulassistenz angewiesen. Davon entfallen 42 Fälle auf den Geltungsbereich des § 35a SGB VIII. Die drei in Bremerhaven für die Bewilligung von Schulassistenzen zuständigen Ämter halten für die Durchführung folgende Träger bereit: 1. Elbe-Weser-Welten in Bremerhaven 2. AWO Bremerhaven 3. DRK Kreisverband Wesermünde Von der Festsetzung von Gebühren gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFGGebV) wurde abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 1 BremIFG kann jeder die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht. Mit freundlichen Grüßen
Carola Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, Es ergeben sich noch weitere Nachfragen.Die Sorgeberechtigten Eltern haben somit d…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: Teilhabe [#227915]
Datum
1. Oktober 2021 14:54
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Es ergeben sich noch weitere Nachfragen.Die Sorgeberechtigten Eltern haben somit die Möglichkeit aus diesen 3 Trägern der öffentlichen Kinder und Jugendhilfe einen Schulassistenten auszuwählen? Welche Alternativen gibt es noch? ... Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 227915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227915/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Frau Koch, die Zuständigkeiten der verschiedenen Ämter für eine Schulassistenz richten sich nach der…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
AW: Teilhabe [#227915]
Datum
4. Oktober 2021 06:51
Status
Sehr geehrte Frau Koch, die Zuständigkeiten der verschiedenen Ämter für eine Schulassistenz richten sich nach der Art der Behinderung des Kindes / Jugendlichen. So ist das Schulamt zuständig für körperlich behinderte Kinder / Jugendliche, das Amt für Jugend, Familie und Frauen für seelisch behinderte Kinder / Jugendliche und das Sozialamt für geistig und mehrfach behinderte Kinder / Jugendliche; eine Wahlmöglichkeit für Eltern besteht somit nicht. Mit freundlichen Grüßen
Carola Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Wahlmöglichkeit betraf die Auswahl der Schulassistenten, Welche Alternativen g…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: Teilhabe [#227915]
Datum
4. Oktober 2021 07:08
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Wahlmöglichkeit betraf die Auswahl der Schulassistenten, Welche Alternativen gibt es für die Sorgeberechtigten bei der Auswahl des Schulassistenten Außer den vom Magistrat vorgegebenen Trägern? Werden die Schüler vom Magistrat an einen bestimmten Träger verwiesen? ... Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 227915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227915/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Frau Koch, auf Ihre Nachfrage vom 04.10.2021 antworten wir wie folgt: Mit Wirkung vom 01.01.2020 wu…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
AW: Teilhabe [#227915]
Datum
6. Oktober 2021 08:26
Status
Sehr geehrte Frau Koch, auf Ihre Nachfrage vom 04.10.2021 antworten wir wie folgt: Mit Wirkung vom 01.01.2020 wurde der § 35a Absatz 3 SGB VIII geändert. Ab diesem Zeitpunkt besteht für Sorgeberechtigte die Möglichkeit, im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX sich selbständig eine geeignete Person zur Durchführung der Schulassistenz zu suchen und einen entsprechenden Arbeitsvertrag abzuschließen. Sollten die Sorgeberechtigten auf die Geldleistung in Form des persönlichen Budgets verzichten, und die Schulassistenz als Sachleistung in Anspruch nehmen, werden vom Amt für Jugend, Familie und Frauen ausschließlich Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung betraut, mit denen für diese Form der Eingliederungshilfe Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen abgeschlossen wurden. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich die vorgenannte Auskunft ausschließlich auf den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Familie und Frauen bezieht. Für die Zuständigkeitsbereiche des Schulamtes und des Sozialamtes empfehlen wir Ihnen, direkt einen Beratungstermin zu vereinbaren. Ferner machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir zu der Beantwortung Ihrer Nachfrage nicht verpflichtet waren, da es sich hierbei um kein vom § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) erfasstes Auskunftsersuchen, sondern vielmehr um eine allgemeine Beratungsanfrage handelt. Mit freundlichen Grüßen
Carola Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für diese doch recht informative Beantwortung der Anfrage. Leider war …
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: Teilhabe [#227915]
Datum
6. Oktober 2021 13:04
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für diese doch recht informative Beantwortung der Anfrage. Leider war es bisher nicht möglich gewesen im Rahmen des Anspruches auf Leistungen der Eingliedeerungshilfe nach Paragraf 35 A SGB 8 beim zuständigen Rehabilitationstrräger/Jugendamt einen Mitarbeiter zu finden der tatsächlich fachlich umfassend diese Beratung übernehmen kann.Wo findet man die aktuellen Qualität,-Entgelt,-Leistungsvereinbarungen? Bisher hat sich kein Mitarbeiter des Rehabilitations Trägers Dazu äußern können, was genau Inhalte dieser Vereinbarungen sein und wo diese nachgelesen werden können. Sie teilen in der Beantwortung der Frage mit, Das der Schulbegleiter von den SorgeberechtigtenEltern ausgewählt und natürlich auch Im Arbeitgebermodell angestellt weerden kann. Wer entscheidet über die Auswahl eines Schulassistenten? In wie vielen Fällen hat der Rehabilitationsträger/Jugendamt trotz dieses Rechtsanspruches die Beschulung verhindert in dem es der Auswahl eines Schulassistenten Nicht zugestimmt hat oder niccht zustimmen wollte? Auf welcher Rechtsgrundlage Stützt sich sodann dieses Verwaltungshandeln? ... Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 227915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227915/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>

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Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Frau Koch, auf Ihre Nachfrage vom 06.10.2021 antworten wir wie folgt: Leistungs-, Entgelt- und Qualit…
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8,8 KB


Sehr geehrte Frau Koch, auf Ihre Nachfrage vom 06.10.2021 antworten wir wie folgt: Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen werden in der Regel zwischen dem Träger und dem für seinen Sitz zuständigen örtlichen Träger abgeschlossen, und von anderen öffentlichen Trägern übernommen. Da beide vom Amt für Jugend, Familie und Frauen für Schulbegleitungen vorgehaltenen Träger ihren Betriebssitz im Landkreis Cuxhaven haben, liegt die Veröffentlichungspflicht ggf., abhängig von den entsprechenden Niedersächsischen landesrechtlichen Bestimmungen, beim Landkreis Cuxhaven. Beispiele für entsprechende Vereinbarungen der Stadt Bremen als öffentlichem Träger können Sie im Bremischen Transparenzportal unter https://www.transparenz.bremen.de/ abrufen. Zum zweiten Teil Ihrer Nachfrage nehmen wir wie folgt Stellung: Auch wenn im Rahmen eines persönlichen Budgets die Auswahl der Person für die Durchführung einer Schulassistenz beim Sorgeberechtigten, dies sind in der Regel die Eltern bzw. zumindest ein Elternteil, liegt, entbindet dies das Jugendamt als öffentlichen Träger nicht von seinem Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII. Aus diesem Grund wird vom Amt für Jugend, Familie und Frauen als Voraussetzung für eine endgültige Kostenübernahme im Rahmen des persönlichen Budgets die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregistergesetz der Person, die die Assistenz durchführt, verlangt. Das Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven hat im Rahmen des persönlichen Budgets bislang in keinem Fall die Zustimmung über die Auswahl einer/eines Schulassistenten abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen