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Teilnahme an Sitzungen

Sehr geehrte Menschen,
Bitte Teilen Sie mir mit an wie vielen Bundestags- und Kabinettssitzungen der*die Minister*in in dieser Legislaturperiode jeweils teilgenommen, bzw nicht Teilgenommen hat. Bitte teilen Sie mir auch die durchschnittliche Teilnahmezeit mit.
Mit abwesenden Grüßen
K. Töpferer

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <In…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teilnahme an Sitzungen [#192590]
Datum
13. Juli 2020 20:27
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <Information-entfernt> Bitte Teilen Sie mir mit an wie vielen Bundestags- und Kabinettssitzungen der*die Minister*in in dieser Legislaturperiode jeweils teilgenommen, bzw nicht Teilgenommen hat. Bitte teilen Sie mir auch die durchschnittliche Teilnahmezeit mit. Mit abwesenden Grüßen K. <Information-entfernt> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192590/

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr <Information-entfernt> mit Ihrer E-Mail vom 13. Juli 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Information…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Teilnahme an Sitzungen [#192590]
Datum
29. Juli 2020 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> mit Ihrer E-Mail vom 13. Juli 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Informationen mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Somit handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft iSd § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.2 der Informationsgebührenverordnung mit einem voraussichtlichen Gebührenrahmen von 50 bis 100 Euro berechnen. Bitte teilen Sie uns bis zum 05.08.2020 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Da in diesem Verfahren Kosten entstehen, benötigen wir für die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Gebührenbescheides Ihre Postadresse. Im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen bedarf es einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Gebührenbescheides bitte ich daher für den Fall, dass Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, zudem um Übersendung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.