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Teilnahme an Sitzungen

Sehr geehrte Menschen,
Bitte Teilen Sie mir mit an wie vielen Bundestags- und Kabinettssitzungen der*die Minister*in in dieser Legislaturperiode jeweils teilgenommen, bzw nicht Teilgenommen hat. Bitte teilen Sie mir auch die durchschnittliche Teilnahmezeit mit.
Mit abwesenden Grüßen
K. Töpferer

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <In…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teilnahme an Sitzungen [#192662]
Datum
14. Juli 2020 16:02
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <Information-entfernt> Bitte Teilen Sie mir mit an wie vielen Bundestags- und Kabinettssitzungen der*die Minister*in in dieser Legislaturperiode jeweils teilgenommen, bzw nicht Teilgenommen hat. Bitte teilen Sie mir auch die durchschnittliche Teilnahmezeit mit. Mit abwesenden Grüßen K. <Information-entfernt> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192662/

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 18501/101(2020) Bonn, 16.07.202…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Teilnahme an Sitzungen [#192662]
Datum
16. Juli 2020 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 18501/101(2020) Bonn, 16.07.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. Juli 2020 Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 14. Juli 2020. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird voraussichtlich mit einem Verwaltungsaufwand verbunden sein, der eine Gebührenpflichtigkeit nach der Informationsgebührenverordnung (IFG GebV) auslöst. Der voraussichtlich einschlägige Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 1.2 IFG GebV sieht einen Gebührenrahmen von 30 bis 250 Euro vor. Es wird derzeit mit einem Verwaltungsaufwand in Höhe von ca. 12,5 Stunden im mittleren Dienst gerechnet. Vor diesem Hintergrund dürfte eine Gebühr in Höhe von 50 bis 100 Euro zu erwarten sein. Bitte teilen Sie mir bis zum 29.07.20 mit, ob Sie Ihren Antrag angesichts der wahrscheinlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten möchten. Für diesen Fall bitte ich zusätzlich um Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Eine solche Angabe ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich, da – wie dargelegt – voraussichtlich ein Gebührenbescheid ergehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.