Teilnehmer am NDB/ DOI Netz

Das DOI Netz erlaubt eine sichere E-Mail Kommunikation zwischen Empfängern innerhalb dieses Netzes. Leider gibt es außer der mailertable.txt Datei, welche teilnehmende Server erhalten und über welche der Server des Absenders einen Abgleich macht, scheinbar kein Verzeichnis der teilnehmenden E-Mail Domänen. Schulen könne so leider nie wissen, ob der Empfänger einer vertraulichen Nachricht im sicheren DOI Netz ist, wie in NRW z.B. die offizielle Schul-E-Mail ...@schule.nrw.de

Meine Frage nun, wo bzw. wie kann man herausfinden, welche Institutionen Teilnehmer des DOI Netzes sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das DOI Netz erlaub…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teilnehmer am NDB/ DOI Netz [#136048]
Datum
2. Mai 2019 18:08
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das DOI Netz erlaubt eine sichere E-Mail Kommunikation zwischen Empfängern innerhalb dieses Netzes. Leider gibt es außer der mailertable.txt Datei, welche teilnehmende Server erhalten und über welche der Server des Absenders einen Abgleich macht, scheinbar kein Verzeichnis der teilnehmenden E-Mail Domänen. Schulen könne so leider nie wissen, ob der Empfänger einer vertraulichen Nachricht im sicheren DOI Netz ist, wie in NRW z.B. die offizielle Schul-E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Meine Frage nun, wo bzw. wie kann man herausfinden, welche Institutionen Teilnehmer des DOI Netzes sind? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer unten stehenden Anfrage handelt es sich um eine Bürgeranfrage und nicht u…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Teilnehmer am NDB/ DOI Netz [#136048]
Datum
9. Mai 2019 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer unten stehenden Anfrage handelt es sich um eine Bürgeranfrage und nicht um eine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz. Die gewünschten Informationen liegen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht vor. Sie können Ihre Anfrage aber an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) stellen, vielleicht kann man Ihnen dort weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen