Teilnehmerzahlen von Versammlungen in Berlin, 2023

Anfrage an: Polizei Berlin

Eine Übersicht aller Versammlungen im Land Berlin (also wie hier, nur bzgl des Jahres 2023: https://www.berlin.de/polizei/service/versammlungsbehoerde/versammlungen-aufzuege/), die im Jahr 2023 stattgefunden haben, mit Namen der Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und/oder Route (vgl. Ihre Auskunft zu 2022: https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-in-den-jahren-2020-2022/#nachricht-762832).

Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten als CSV- oder Exceldatei zu senden, und von manuellen Übertragungen zu PDF abzusehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • Kosten dieser Information:
    6,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Ü…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teilnehmerzahlen von Versammlungen in Berlin, 2023 [#302882]
Datum
12. März 2024 14:45
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller Versammlungen im Land Berlin (also wie hier, nur bzgl des Jahres 2023: https://www.berlin.de/polizei/service/versammlungsbehoerde/versammlungen-aufzuege/), die im Jahr 2023 stattgefunden haben, mit Namen der Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und/oder Route (vgl. Ihre Auskunft zu 2022: https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-in-den-jahren-2020-2022/#nachricht-762832). Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten als CSV- oder Exceldatei zu senden, und von manuellen Übertragungen zu PDF abzusehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302882/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen erbetenen Informationen sind zwischenzeitlich, resultieren…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Teilnehmerzahlen von Versammlungen in Berlin, 2023 [#302882]
Datum
13. März 2024 13:08
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen erbetenen Informationen sind zwischenzeitlich, resultierend aus einer gleichgelagerten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG Bln), unter dem folgenden Link abrufbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-in-berlin-2023/#nachricht-885321 Ich gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag somit erledigt hat. Sollten Sie an Ihrem Antrag festhalten bitte ich um entsprechende Mitteilung bis 22. März 2024. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Hinweis. Diese Anfrage ist mir bewusst – ich war, ähnlich wie…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] Teilnehmerzahlen von Versammlungen in Berlin, 2023 [#302882]
Datum
15. März 2024 18:13
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Hinweis. Diese Anfrage ist mir bewusst – ich war, ähnlich wie der/die Antragsteller*in dort, unsicher, inwiefern Sie diese noch beantworten werden. Besten Dank für die Verlinkung. Ich bitte explizit, die Daten als CSV, XLS oder XLSX Tabelle bereitzustellen. Sofern Ihnen entsprechendes Dokument aus der von Ihnen eingebrachten Auskunft (https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-in-berlin-2023/) vorliegen, bitte ich, dieses unverändert hier bereitzustellen oder es via E-Mail an mich zu senden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302882/

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Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> in welchem Format eine Auskunftserteilung über das Portal FragdenStaat v…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] Teilnehmerzahlen von Versammlungen in Berlin, 2023 [#302882]
Datum
18. März 2024 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in welchem Format eine Auskunftserteilung über das Portal FragdenStaat veröffentlicht wird liegt nicht in der Hand der Polizei Berlin. Zu der in Rede stehenden Anfrage kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass die Informationen per Excel Datei übersandt wurden. Da Sie trotz erfolgter Veröffentlichung der Informationen eine Übersendung an Ihre E-Mail Adresse wünschen, habe ich ein Schreiben auf dem postalischen Weg an Sie übersandt. Sie haben die Gelegenheit sich dazu entsprechend zu äußern. Mit freundlichen Grüßen