Telefon Nabisy

seit wann ist die telefonische Hotline (+49 228 / 6845 - 2500) des Nabisy-Systems abgeschaltet?
Welche organisatorischen Vorkehrungen trifft das BLE um eine Hotline zeitnah wieder zur Verfügung zu stellen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: seit wann ist die telefonische Hotlin…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telefon Nabisy [#273769]
Datum
22. März 2023 16:48
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit wann ist die telefonische Hotline (+49 228 / 6845 - 2500) des Nabisy-Systems abgeschaltet? Welche organisatorischen Vorkehrungen trifft das BLE um eine Hotline zeitnah wieder zur Verfügung zu stellen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273769/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit komme ich zurück auf Ihre Anfrage vom 22.03.2023 und bestätige Ih…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: [extern] Telefon Nabisy [#273769]
Datum
27. März 2023 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit komme ich zurück auf Ihre Anfrage vom 22.03.2023 und bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden. Es handelt sich hierbei um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Anbei übersende ich Ihnen zunächst die Datenschutzhinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Kenntnisnahme. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich kann ich Ihnen darüber hinaus mitteilen, dass für die telefonische Hotline des Nabisy wegen eines erhöhten Arbeitsaufkommens seit dem 01.02.2023 ein automatischer Anrufbeantworter eingerichtet worden ist. Da sich das Arbeitsaufkommen deutlich verbessert habe, werde die Hotline zeitnah, spätestens Anfang April, wieder freigeschaltet. Abschließend mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die Herausgabe von Informationen aufgrund des IFG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden können. Da der Aufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage jedoch nicht besonders hoch war, sehen wir in diesem Fall von einer Gebührenerhebung ab. Ich hoffe, Ihnen mit den o.g. Informationen weitergeholfen zu haben und erachte Ihre Anfrage damit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen