Telefongespräche mit (Finanz)Behörden

Alle Maßnahmen zur Sicherstellung des Steuergeheimnis bei der Durchführung von Telefonaten.
Die Übertragung von Gesprächen erfolgt heute, nicht mehr wie bei POTS, von Punkt zu Punkt, sondern Paketorientiert per VOIP. VOIP ist jedoch ein Transportprotokoll über die Strukturen des Internets. Damit sind Telefongespräche auf dem Niveau eines Faxes oder einer eMail. Nach § 87a S. 2 AO sind Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen mit einen geeigneten Verfahren zu verschlüsseln. Telefongespräche sind Daten.

Bitte weisen Sie nach, dass die verfügbaren Möglichkeiten einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Gepsräche immer und vollständig genutzt werden und § 87a S. 2 AO immer eingehalten wird.

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  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Finanzgericht Berlin / Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telefongespräche mit (Finanz)Behörden [#294576]
Datum
11. Dezember 2023 05:06
An
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Maßnahmen zur Sicherstellung des Steuergeheimnis bei der Durchführung von Telefonaten. Die Übertragung von Gesprächen erfolgt heute, nicht mehr wie bei POTS, von Punkt zu Punkt, sondern Paketorientiert per VOIP. VOIP ist jedoch ein Transportprotokoll über die Strukturen des Internets. Damit sind Telefongespräche auf dem Niveau eines Faxes oder einer eMail. Nach § 87a S. 2 AO sind Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen mit einen geeigneten Verfahren zu verschlüsseln. Telefongespräche sind Daten. Bitte weisen Sie nach, dass die verfügbaren Möglichkeiten einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Gepsräche immer und vollständig genutzt werden und § 87a S. 2 AO immer eingehalten wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294576/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Abweisung Information nicht vorhanden
Von
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Abweisung Information nicht vorhanden
Datum
9. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort