Telefongespräche mit (Finanz)Behörden
Alle Maßnahmen zur Sicherstellung des Steuergeheimnis bei der Durchführung von Telefonaten.
Die Übertragung von Gesprächen erfolgt heute, nicht mehr wie bei POTS, von Punkt zu Punkt, sondern Paketorientiert per VOIP. VOIP ist jedoch ein Transportprotokoll über die Strukturen des Internets. Damit sind Telefongespräche auf dem Niveau eines Faxes oder einer eMail. Nach § 87a S. 2 AO sind Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen mit einen geeigneten Verfahren zu verschlüsseln. Telefongespräche sind Daten.
Bitte weisen Sie nach, dass die verfügbaren Möglichkeiten einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Gepsräche immer und vollständig genutzt werden und § 87a S. 2 AO immer eingehalten wird.
Information nicht vorhanden
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Datum11. Dezember 2023
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13. Januar 2024
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