Telefonliste/interne Durchwahlen des JobCenter Köln
die internen Telefonlisten und Durchwahlnummern des JobCenter Köln. Nach Möglichkeit von allen betreffenden Dienststellen, insbesondere aber von der Dienststelle Bergischer Ring in Köln und der Luxemburger Str. in Köln.
Anfrage abgelehnt
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Datum26. April 2013
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31. August 2013
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Ein:e Follower:in
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- Von
- Wolfram Müller
- Betreff
- Telefonliste/interne Durchwahlen des JobCenter Köln
- Datum
- 26. April 2013 10:09
- An
- Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Wolfram Müller
- Betreff
- AW: Telefonliste/interne Durchwahlen des JobCenter Köln
- Datum
- 28. Mai 2013 00:02
- An
- Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
- Status
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- Von
- Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Abgabenachricht zu Ihrer IFG-Anfrage vom 28.05.2013
- Datum
- 4. Juni 2013
- Status
- Unbekannt
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- Von
- Wolfram Müller
- Betreff
- AW: Abgabenachricht zu Ihrer IFG-Anfrage vom 28.05.2013
- Datum
- 17. Juli 2013 00:09
- An
- Jobcenter Köln
- Status
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- Von
- Wolfram Müller
- Betreff
- AW: AW: Abgabenachricht zu Ihrer IFG-Anfrage vom 28.05.2013
- Datum
- 30. Juli 2013 07:37
- An
- Jobcenter Köln
- Status
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- Von
- Jobcenter Köln
- Betreff
- Abgabenachricht zu Ihrer IFG-Anfrage vom 28.05.2013
- Datum
- 30. Juli 2013 15:28
- Status
- Unbekannt
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- Von
- Jobcenter Köln
- Betreff
- AW: AW: Abgabenachricht zu Ihrer IFG-Anfrage vom 28.05.2013
- Datum
- 19. August 2013 13:13
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Wolfram Müller
- Betreff
- AW: AW: AW: Abgabenachricht zu Ihrer IFG-Anfrage vom 28.05.2013
- Datum
- 6. September 2013 11:06
- An
- Jobcenter Köln
- Status
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- Von
- Jobcenter Köln
- Betreff
- AW: AW: AW: Abgabenachricht zu Ihrer IFG-Anfrage vom 28.05.2013
- Datum
- 6. September 2013 11:17
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Wolfram Müller
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Telefonliste/interne Durchwahlen des JobCenter Köln"
- Datum
- 29. September 2013 21:00
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- Wolfram Müller
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Telefonliste/interne Durchwahlen des JobCenter Köln" [#4078]
- Datum
- 29. November 2013 01:32
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- Jobcenter Köln
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Widerspruchsbescheid
- Datum
- 9. Dezember 2013
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage "Telefonliste/interne Durchwahlen des JobCenter Köln" [#4078]
- Datum
- 6. Januar 2014 16:00
- Status
- Warte auf Antwort
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"Es ist darüber hinaus zu bedenken, dass Unterbrechungen der Beratungsgespräche, die gerade im Leistungs- und Integrationsbereich den Großteil der Arbeitszeit einnehmen, durch Telefonanrufe wenig bürgerfreundlich sind. Überdies wäre dies auch datenschutzrechtlich hoch bedenklich, wenn die persönlich anwesende Person hört, was telefonisch mit den Anrufern besprochen wird."
1. Die Erfahrung zeigt, dass eingehende Anrufe zur ungünstigen Zeit einfach abgewiesen werden können.
2. Eingehende (störende) Anrufe von Kollegen oder Behörden unterscheiden sich in nichts, von den Anrufen von Kunden.
3. Da die Terminvergabe für gewöhnlich zur vollen Stunde, oder halbstündlich erfolgt, ist dies zur Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit leicht zu berücksichtigen.
4. Die Vergabe der Kundentermine sind zumindest bei etlichen Jobcentern auf die Vormittagsstunden beschränkt. Es gibt keinen Grund die telefonische Erreichbarkeit für die Nachmittagsstunden nicht zu gewährleisten.
5. Terminverschiebungen und Terminversäumnisse schaffen nach Medienberichten gewaltige zeitliche Freiräume. Auch diese können zur Kommunikation genutzt werden.
6. Die Antragsformulare der Bundesagentur sehen Felder vor in denen nach der Rufnummer der Kunden gefragt wird. Telefonkontakte zwischen Kunden und Jobcentermitarbeitern sind also grundsätzlich vorgesehen.
7. Die Sicherstellung bestmöglicher Erreichbarkeit ist ein gewichtiges Qualitätsmerkmal für alle Formen von Dienstleistungsunternehmen.
8. Es gibt kein ausreichendes Alleinstellungsmerkmal für Jobcenter gegenüber allen anderen Ämtern und Behörden, dass den Sonderstatus der "Unnahbarkeit" rechtfertigen könnte.
9. Auch § 5 IFG Schutz personenbezogener Daten wird überdehnt.
Die Geheimhaltung der Rufnummern der Diensttelefone ist kein personenbezogenes Datum, die Geheimhaltung derselben kein Schutz. Das Argument wirkt grotesk vor dem Hintergrund, wenn gleichzeitig die Büro-Nr. und die Arbeitszeiten der Mitarbeiter bekanntgegeben werden.
10. Die Geheimniskrämerei ist womöglich ein Indiz für "schlechtes Gewissen". "Wenn Sie nichts zu verbergen haben . . . "