Telefonlisten
Ich bitte um Zusendung einer vollständigen Telefonliste der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Jobcenter in der Bundesrepublik Deutschland, die im direkten Kundenverkehr tätig sind, sowohl aus der Leistungsabteilung, als auch im beratenden Bereich.
Alternativ senden Sie mir eine Webadresse, unter der ich die Listen einsehen kann.
Weiterhin möchte gern wissen, warum die Telefonlisten für Jobcentermitarbeiter bisher nicht vollständig herausgegeben werden. Gegenteilig werden gegen die Veröffentlichung der Telefonlisten von Behördenseite Prozesse geführt, um die Veröffentlichung zu verhindern.
Transparenz in einer Demokratie ist eine Errungenschaft und entsprechend gibt es ein Urteil des Verwaltungsgericht in Leipzig, zur Veröffentlichung der Telefonlisten. Mit einem juristischen Winkelzug wurde die Rechtskräftigkeit des Urteils bisher verhindert. Hintergrundinformationen entnehmen Sie bitte diesem Dokument:
http://www.harald-thome.de/media/file...
Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass in unserem Land ein engagierter Bürger Repressalien und Androhungen von Seiten einer Behörde erfahren muss, nur weil konstruktive Transparenz im rechtsstaatlichen Raum unserer Demokratie angestrebt wird.
Ich möchte weiterführend gern wissen, welchen Beitrag Sie liefern werden, um den gerechtfertigten und längst juristisch bestätigten Anspruch auf Transparenz untergeordneter Behörden gerecht zu werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. Januar 2014
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13. Februar 2014
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Eine Behörde, die dies zu verhindern sucht, macht sich grundsätzlich verdächtig.
Ein Fall für die Innenrevision.