Telefonlisten

Ich bitte um Zusendung einer vollständigen Telefonliste der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Jobcenter in der Bundesrepublik Deutschland, die im direkten Kundenverkehr tätig sind, sowohl aus der Leistungsabteilung, als auch im beratenden Bereich.
Alternativ senden Sie mir eine Webadresse, unter der ich die Listen einsehen kann.
Weiterhin möchte gern wissen, warum die Telefonlisten für Jobcentermitarbeiter bisher nicht vollständig herausgegeben werden. Gegenteilig werden gegen die Veröffentlichung der Telefonlisten von Behördenseite Prozesse geführt, um die Veröffentlichung zu verhindern.
Transparenz in einer Demokratie ist eine Errungenschaft und entsprechend gibt es ein Urteil des Verwaltungsgericht in Leipzig, zur Veröffentlichung der Telefonlisten. Mit einem juristischen Winkelzug wurde die Rechtskräftigkeit des Urteils bisher verhindert. Hintergrundinformationen entnehmen Sie bitte diesem Dokument:
http://www.harald-thome.de/media/file...
Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass in unserem Land ein engagierter Bürger Repressalien und Androhungen von Seiten einer Behörde erfahren muss, nur weil konstruktive Transparenz im rechtsstaatlichen Raum unserer Demokratie angestrebt wird.
Ich möchte weiterführend gern wissen, welchen Beitrag Sie liefern werden, um den gerechtfertigten und längst juristisch bestätigten Anspruch auf Transparenz untergeordneter Behörden gerecht zu werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2014
  • Frist
    13. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
Jutta Dietrich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Jutta Dietrich
Betreff
Telefonlisten [#5284]
Datum
12. Januar 2014 16:05
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer vollständigen Telefonliste der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Jobcenter in der Bundesrepublik Deutschland, die im direkten Kundenverkehr tätig sind, sowohl aus der Leistungsabteilung, als auch im beratenden Bereich. Alternativ senden Sie mir eine Webadresse, unter der ich die Listen einsehen kann. Weiterhin möchte gern wissen, warum die Telefonlisten für Jobcentermitarbeiter bisher nicht vollständig herausgegeben werden. Gegenteilig werden gegen die Veröffentlichung der Telefonlisten von Behördenseite Prozesse geführt, um die Veröffentlichung zu verhindern. Transparenz in einer Demokratie ist eine Errungenschaft und entsprechend gibt es ein Urteil des Verwaltungsgericht in Leipzig, zur Veröffentlichung der Telefonlisten. Mit einem juristischen Winkelzug wurde die Rechtskräftigkeit des Urteils bisher verhindert. Hintergrundinformationen entnehmen Sie bitte diesem Dokument: http://www.harald-thome.de/media/file... Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass in unserem Land ein engagierter Bürger Repressalien und Androhungen von Seiten einer Behörde erfahren muss, nur weil konstruktive Transparenz im rechtsstaatlichen Raum unserer Demokratie angestrebt wird. Ich möchte weiterführend gern wissen, welchen Beitrag Sie liefern werden, um den gerechtfertigten und längst juristisch bestätigten Anspruch auf Transparenz untergeordneter Behörden gerecht zu werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Jutta Dietrich <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jutta Dietrich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Dietrich, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weite…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Telefonlisten [#5284]
Datum
14. Januar 2014 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Dietrich, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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Jutta Dietrich
Sehr geehrte Damen und Herren, ... meine Anschrift: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Jutta Dietrich
Betreff
AW: AW: APO [IVBV] Telefonlisten [#5284]
Datum
16. März 2014 14:35
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ... meine Anschrift: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen