Telefonnummern und E-Mail Adressen Referat OR-06 und AP-01

Anfrage an: Auswärtiges Amt

die Telefonnummern der Sekretariate der Referate OR-06 und AP-01 sowie die E-Mail-Adressen der Orgbriefkästen. Sollte es keine Sekretariate für die Referenten oder Referatsleiter geben, bitte ich um die Zusendung der Rufnummer eines Angehörigen des Referats. Insbesondere im Referat AP-01 wäre der Kontakt zu einem mit Menschenrechtsfragen betrauten Vertreter ideal.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Telefonnummern der Sekretariate d…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telefonnummern und E-Mail Adressen Referat OR-06 und AP-01 [#278936]
Datum
15. Mai 2023 13:28
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Telefonnummern der Sekretariate der Referate OR-06 und AP-01 sowie die E-Mail-Adressen der Orgbriefkästen. Sollte es keine Sekretariate für die Referenten oder Referatsleiter geben, bitte ich um die Zusendung der Rufnummer eines Angehörigen des Referats. Insbesondere im Referat AP-01 wäre der Kontakt zu einem mit Menschenrechtsfragen betrauten Vertreter ideal.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278936/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 15.05.2023, in denen Sie sich nach den…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage zu Telefonnummern und E-Mail Adressen Referat OR-06 und AP-01 [#278936]
Datum
16. Mai 2023 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 15.05.2023, in denen Sie sich nach den Telefonnummern der Sekretariate und E-Mail-Adressen der Organisationspostfächer der Referate AP01 und OR06 erkundigen. Gerne komme ich Ihrer Anfrage nach. Untenstehend finden Sie die angefragten Informationen: AP01 AP01-r@auswaertiges-amt.de<mailto:AP01-r@auswaertiges-amt.de> Tel: 030 1817 2291 OR06 OR06-r@auswaertiges-amt.de<mailto:OR06-r@auswaertiges-amt.de> Tel: 030 1817 2829 Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u.U. kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihren Anfragen um einfache Auskunftsersuchen im Sinne von – kostenfreien – Bürgeranfragen handelt, die ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]