Telekommunikationsinfrastrukturgutachten zum Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Barnim

Anfrage an: Landkreis Barnim

Telekommunikationsinfrastrukturgutachten zum Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Barnim laut Drucksache-Nr.: III-3/17, Fördermittelantrag zum Bundesprogramm "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland", Beschlussantrag für die 12. Sitzung des Kreistages am 15.03.2017.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2017
  • Frist
    21. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landkreis Barnim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telekommunikationsinfrastrukturgutachten zum Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Barnim [#20355]
Datum
15. Februar 2017 09:14
An
Landkreis Barnim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Telekommunikationsinfrastrukturgutachten zum Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Barnim laut Drucksache-Nr.: III-3/17, Fördermittelantrag zum Bundesprogramm "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland", Beschlussantrag für die 12. Sitzung des Kreistages am 15.03.2017.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Barnim
Telekommunikationsinfrastrukturgutachten Sehr geehrtAntragsteller/in ein solches Gutachten gibt es nicht. Wir hab…
Von
Landkreis Barnim
Betreff
Telekommunikationsinfrastrukturgutachten
Datum
21. Februar 2017 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ein solches Gutachten gibt es nicht. Wir haben im Rahmen des Bundesprogramms die geförderten Planungs- und Beratungsleistungen für die Erstellung des Förderantrags in Anspruch genommen. Der Antrag befindet sich in der Erstellung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Telekommunikationsinfrastrukturgutachten [#20355] Sehr geehrt<< Anrede >> ich zitiere wörtlich au…
An Landkreis Barnim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telekommunikationsinfrastrukturgutachten [#20355]
Datum
21. Februar 2017 16:47
An
Landkreis Barnim
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich zitiere wörtlich aus der Begründung zur Drucksachennummer III-3/17, Fördermittelantrag zum Bundesprogramm "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland", Beschlussantrag für die 12. Sitzung des Kreistages des Landkreises Barnim am 15.03.2017.: "Mit Beschluss des Kreistages vom 07.12.2016 wurde der Landrat beauftragt, einen Fördermittelantrag zum Bundesprogramm „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ bis zum 28. Februar 2017 vorzubereiten. In Umsetzung des Beschlusses wurde von der WITO GmbH ein Telekommunikationsinfrastrukturgutachten in Auftrag gegeben, mit dem die Entscheidung hinsichtlich des zu wählenden Modells zum Breitbandausbau im Barnim vorbereitet wurde. [...] Die notwendige Höhe der Fördersumme fußt auf dem technologischen Konzept des Netzausbaus. Darin werden alle Netzbestandteile (Leitungen, Verteiler, Anschlüsse) von allen Telekommunikationsanbietern der Region mit ihren technischen Parametern dargestellt. Die Summe ergibt sich aus dem oben genannten Gutachten zum Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Barnim und der vorgegebenen Maximalsumme je Förderantrag." Sofern es kein Telekommunikationsinfrastrukturgutachten gibt, gehe ich davon aus, dass auch der oben zitierte Beschlussantrag hinfällig ist, da mit diesem Gutachten "die Entscheidung hinsichtlich des zu wählenden Modells zum Breitbandausbau im Barnim vorbereitet wurde", Zitat aus dem o.g. Beschlussantrag. Wenn es dieses Gutachten also nicht gibt, konnte die Entscheidung hinsichtlich des zu wählenden Modells zum Breitbandausbau im Barnim auch nicht getroffen worden sein und somit kann der Kreistag auch nicht über die Mittelbereitstellung entscheiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Br…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Telekommunikationsinfrastrukturgutachten zum Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Barnim“ [#20355]
Datum
19. März 2017 03:03
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20355 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da das angefragte Gutachten Grundlage für den Beschluss des Kreistages war (Begründung des Beschlusses). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Landkreis Barnim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15. Februar 2017 sowie das Schreiben der Landesbeauftragten für den …
Von
Landkreis Barnim
Betreff
Telekommunikationsinfrastrukturgutachten zum Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Barnim [#20355]
Datum
20. April 2017 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15. Februar 2017 sowie das Schreiben der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vom 27. März 2017 habe ich erhalten. Ich werde mich zur Klärung des Sachverhalts mit dem zuständigen Bereich in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß

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Landkreis Barnim
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 15. Februar 2017 das Telekommunikationsinfrastrukturgutachten zu…
Von
Landkreis Barnim
Betreff
AW: Telekommunikationsinfrastrukturgutachten zum Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Barnim [#20355]
Datum
9. Mai 2017 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 15. Februar 2017 das Telekommunikationsinfrastrukturgutachten zum Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Barnim übersende ich Ihnen beiliegend mein Antwortschreiben. Mit freundlichem Gruß