Telematikinfrastruktur 2.0

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgende 3 Bausteine zur Vorbereitung der neuen Zero Trust Architektur zu:

1) ein detaillierter „Proof of Concept“ als Nachweis der technischen Machbarkeit des "Feinkonzept Zero Trust Architektur für die Telematikinfrastruktur"
2) ein 30-seitiger Stufenplan für die schrittweise Migration zur "Telematikinfrastruktur 2.0"
3) sowie ein Demonstrator, um die Leistungsfähigkeit der Zero-Trust-Architektur aus Nutzersicht darzustellen

Das diese Materialien der gematik GmbH neben dem Feinkonzept vorliegen, wurde öffentlich von einem Konsortium-Mitglied zugestanden (https://www.bundesdruckerei.de/de/newsroom/pressemitteilungen/konzept-fuer-die-telematikinfrastruktur-20).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgende 3 Bausteine zur Vorbereitung der neuen Zero…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telematikinfrastruktur 2.0 [#300936]
Datum
22. Februar 2024 22:48
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgende 3 Bausteine zur Vorbereitung der neuen Zero Trust Architektur zu: 1) ein detaillierter „Proof of Concept“ als Nachweis der technischen Machbarkeit des "Feinkonzept Zero Trust Architektur für die Telematikinfrastruktur" 2) ein 30-seitiger Stufenplan für die schrittweise Migration zur "Telematikinfrastruktur 2.0" 3) sowie ein Demonstrator, um die Leistungsfähigkeit der Zero-Trust-Architektur aus Nutzersicht darzustellen Das diese Materialien der gematik GmbH neben dem Feinkonzept vorliegen, wurde öffentlich von einem Konsortium-Mitglied zugestanden (https://www.bundesdruckerei.de/de/newsroom/pressemitteilungen/konzept-fuer-die-telematikinfrastruktur-20). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300936/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Ihre Anfrage an die Gematik Vielen Dank für Ihre Nachricht. In Kürze erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung mit…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Ihre Anfrage an die Gematik
Datum
22. Februar 2024 22:50
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. In Kürze erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung mit Ihrer persönlichen Referenznummer.

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gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
#TCK41550 - Die Bearbeitung Ihres Support Ticket wurde begonnen Herzlich willkommen! Wir freuen uns über Ihr Inter…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
#TCK41550 - Die Bearbeitung Ihres Support Ticket wurde begonnen
Datum
22. Februar 2024 22:51
Status
Herzlich willkommen! Wir freuen uns über Ihr Interesse an der gematik und ihrem Auftrag der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ihre Anfrage haben wir unter der Ticket-ID TCK41550 aufgenommen und bereits an unser Serviceteam übergeben. Wir nehmen uns Ihrem Anliegen an und setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung. Die wichtigsten Daten zu Ihrer Anfrage haben wir für Sie einmal zusammengefasst. Beschreibung:Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgende 3 Bausteine zur Vorbereitung der neuen Zero Trust Architektur zu: 1) ein detaillierter „Proof of Concept“ als Nachweis der technischen Machbarkeit des "Feinkonzept Zero Trust Architektur für die Telematikinfrastruktur" 2) ein 30-seitiger Stufenplan für die schrittweise Migration zur "Telematikinfrastruktur 2.0" 3) sowie ein Demonstrator, um die Leistungsfähigkeit der Zero-Trust-Architektur aus Nutzersicht darzustellen Das diese Materialien der gematik GmbH neben dem Feinkonzept vorliegen, wurde öffentlich von einem Konsortium-Mitglied zugestanden (https://www.bundesdruckerei.de/de/newsroom/pressemitteilungen/konzept-fuer-die-telematikinfrastruktur-20). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen