Telemediengesetz, Störerhaftung
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
Gibt es in der Neufassung des Telemediengesetzes, dort zur Neuregelung der Störerhaftung, Angaben zu Übergangsfristen für die Anwendbarkeit der Störerhaftung? Gelten die neuen Regelungen auch bei laufenden Verfahren, bei denen die vermeindliche Urheberrechtsverletzung vor 2017 erfolgt ist?
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Februar 2019
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2. April 2019
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