Tempo 30 innerorts vor besonderen Einrichtungen
Die Stadt Lingen strebt das Ziel an, eine gerechte Stadt für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu werden. Das begrüße ich sehr!
1. Wieso schöpft die Stadt Lingen dann nicht alle Möglichkeiten aus, um Tempo 30 vor folgenden Einrichtungen auszuweisen, wenn diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder
im Nahbereich der Einrichtung muss starker Zielverkehr und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden sein (VwV-StVO zu Zeichen 274):
Kindergärten
Kindertagesstätten
Kinderkrippen
Kinderhorten
allgemeinbildenden Schulen
Förderschulen für geistig behinderte Menschen
Förderschulen für körperlich behinderte Menschen
Altenheimen
Pflegeheimen
Krankenhäusern
2. Stellt die Stadt den Verkehrsfluss über die Sicherheit?
Anfrage abgelehnt
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Datum4. Januar 2024
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6. Februar 2024
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