Tempo 30 innerorts vor besonderen Einrichtungen

Anfrage an: Stadt Lingen

Die Stadt Lingen strebt das Ziel an, eine gerechte Stadt für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu werden. Das begrüße ich sehr!

1. Wieso schöpft die Stadt Lingen dann nicht alle Möglichkeiten aus, um Tempo 30 vor folgenden Einrichtungen auszuweisen, wenn diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder
im Nahbereich der Einrichtung muss starker Zielverkehr und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden sein (VwV-StVO zu Zeichen 274):

Kindergärten
Kindertagesstätten
Kinderkrippen
Kinderhorten
allgemeinbildenden Schulen
Förderschulen für geistig behinderte Menschen
Förderschulen für körperlich behinderte Menschen
Altenheimen
Pflegeheimen
Krankenhäusern

2. Stellt die Stadt den Verkehrsfluss über die Sicherheit?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Hanna Schmidt
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Lingen Details
Von
Hanna Schmidt
Betreff
Tempo 30 innerorts vor besonderen Einrichtungen [#296241]
Datum
4. Januar 2024 10:11
An
Stadt Lingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Lingen strebt das Ziel an, eine gerechte Stadt für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu werden. Das begrüße ich sehr! 1. Wieso schöpft die Stadt Lingen dann nicht alle Möglichkeiten aus, um Tempo 30 vor folgenden Einrichtungen auszuweisen, wenn diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtung muss starker Zielverkehr und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden sein (VwV-StVO zu Zeichen 274): Kindergärten Kindertagesstätten Kinderkrippen Kinderhorten allgemeinbildenden Schulen Förderschulen für geistig behinderte Menschen Förderschulen für körperlich behinderte Menschen Altenheimen Pflegeheimen Krankenhäusern 2. Stellt die Stadt den Verkehrsfluss über die Sicherheit?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Lingen (Ems) (Informationsfreiheitssatzung Lingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Hanna Schmidt Anfragenr: 296241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296241/ Postanschrift Hanna Schmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanna Schmidt

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Stadt Lingen
Sehr geehrte Frau Schmidt, gemäß § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems) haben nur Personen A…
Von
Stadt Lingen
Betreff
AW: Tempo 30 innerorts vor besonderen Einrichtungen [#296241] [Ticket#3465103]
Datum
8. Januar 2024 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schmidt, gemäß § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems) haben nur Personen Anspruch auf Zugang zu Informationen nach der Informationsfreiheitssatzung, die ihren Wohnsitz in Lingen (Ems) haben. Sie sind lt. Ermittlung des Bürgerbüros in Lingen (Ems) melderechtlich nicht erfasst. Sofern Sie tatsächlich in Lingen (Ems) wohnhaft sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet ist, sich hier anzumelden. Ein Informationsanspruch besteht somit nicht und wird daher abgelehnt. Mit freundlichem Gruß