Tempo-Displays

Anzahl der in Bonn errichteten Tempo-Displays.
Standorte der Tempo-Displays.
Begründung des einzelnen Standortes.
Kosten der Stadt Bonn für die Errichtung eines Tempo-Displays.
Jährliche Kosten eines betriebenen Tempo-Displays.
CO²-Jahresbeitrag eines einzelnen Tempo-Displays.
Durchschnittliche Nutzungsdauer eines Tempo-Displays (ohne Schäden durch Vandalismus).
Anzahl der durch Vandalismus enstandenen Beschädigungen in 2023.
Anzahl der notwendigen Reperaturen ohne Berücksichtigung von Vandalismus in 2023.
Kosten eines einzelnen errichteten Tempo 30 Verkehrsschildes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2024
  • Frist
    28. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
An Bauordnungsamt der Stadt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tempo-Displays [#298361]
Datum
26. Januar 2024 08:12
An
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der in Bonn errichteten Tempo-Displays. Standorte der Tempo-Displays. Begründung des einzelnen Standortes. Kosten der Stadt Bonn für die Errichtung eines Tempo-Displays. Jährliche Kosten eines betriebenen Tempo-Displays. CO²-Jahresbeitrag eines einzelnen Tempo-Displays. Durchschnittliche Nutzungsdauer eines Tempo-Displays (ohne Schäden durch Vandalismus). Anzahl der durch Vandalismus enstandenen Beschädigungen in 2023. Anzahl der notwendigen Reperaturen ohne Berücksichtigung von Vandalismus in 2023. Kosten eines einzelnen errichteten Tempo 30 Verkehrsschildes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298361/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.01.2024 die mir zuständigkeitshalber …
Von
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Betreff
WG: Tempo-Displays [#298361]
Datum
29. Januar 2024 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.01.2024 die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über die Aufstellung und Unterhaltung der Tempo-Displays in der Stadt Bonn begehren. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand (und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten) gemäß § 11 Abs. 1 IFG Gebühren erhoben werden können. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Zwischenmitteilung. Ich bitte um Mitteilung der zu erwartenden anfallenden Kosten…
An Bauordnungsamt der Stadt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Tempo-Displays [#298361]
Datum
29. Januar 2024 09:20
An
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Zwischenmitteilung. Ich bitte um Mitteilung der zu erwartenden anfallenden Kosten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298361/
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Nachfrage bezüglich der zu erwartenden Gebühren, teile ich Ihnen…
Von
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Betreff
AW: WG: Tempo-Displays [#298361]
Datum
5. Februar 2024 14:00
Status
Warte auf Antwort
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5,6 KB
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6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Nachfrage bezüglich der zu erwartenden Gebühren, teile ich Ihnen gerne folgendes mit: Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Es handelt sich um eine sogenannte Rahmengebühr, die je nach einschlägiger Tarifstelle zwischen 10 und 1.000 EUR betragen kann. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungs- bzw. Verwaltungsaufwand. Dieser Vorbereitungs- bzw. Verwaltungsaufwand lässt sich vorliegend im Vorhinein nicht abschätzen, weshalb ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt vorab keine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten erteilen kann. Sobald ich von den zuständigen Fachämtern hierüber Meldung erhalte, werde ich Sie umgehend informieren. Sobald Ihr Antrag auch nur teilweise (z.B. wegen gegebenenfalls vorzunehmender Schwärzungen) abgelehnt wird, entstehen in keinen Fall Gebühren. Mit freundlichen Grüßen
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfr…
Von
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Betreff
AW: Tempo-Displays [#298361]
Datum
5. März 2024 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.01.2024. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 IFG NRW ist die (teilweise) Ablehnung des Antrages schriftlich zu erteilen. Die Übersendung per einfacher E-Mail reicht zur Erfüllung dieses Schriftformerfordernisses nicht aus. Ich möchte Sie daher darum bitten, mir Ihre Anschrift mitzuteilen, damit Ihnen der Bescheid auch postalisch übersandt werden kann. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei erhalten Sie meine Anschrift und meinen Klarnamen zur Zusendung des erwähnten Bescheides. Mit f…
An Bauordnungsamt der Stadt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tempo-Displays [#298361]
Datum
7. März 2024 08:51
An
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei erhalten Sie meine Anschrift und meinen Klarnamen zur Zusendung des erwähnten Bescheides. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298361/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>