Tempolimit 30 km/h in Saarbrücken

Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in der Stadt Saarbrücken

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme der Straßenverkehrsb…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tempolimit 30 km/h in Saarbrücken [#282205]
Datum
21. Juni 2023 13:55
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in der Stadt Saarbrücken
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 282205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282205/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tempolimit 30 km/h in Saarbrücken“ vom 21.06.2023 (#282205) wurde …
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tempolimit 30 km/h in Saarbrücken [#282205]
Datum
26. Juli 2023 06:14
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tempolimit 30 km/h in Saarbrücken“ vom 21.06.2023 (#282205) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, V…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Tempolimit 30 km/h in Saarbrücken“ [#282205]
Datum
28. Juli 2023 09:12
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/282205/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage zum Tempolimit in Saarbrücken nicht beantwortet wurde von der Behörde Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 282205.pdf Anfragenr: 282205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282205/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tempolimit 30 km/h in Saarbrücken“ vom 21.06.2023 (#282205) wurde …
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Tempolimit 30 km/h in Saarbrücken“ [#282205]
Datum
28. Juli 2023 09:17
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tempolimit 30 km/h in Saarbrücken“ vom 21.06.2023 (#282205) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt - Saarbrücken
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde am 23.06.2023 bereits beantwortet Mit freundlichen Grü…
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Tempolimit 30 km/h in Saarbrücken“ [#282205]
Datum
28. Juli 2023 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
wgstraenverkehrsbehrdezum30kmhtempol.eml
11,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde am 23.06.2023 bereits beantwortet Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613
Datum
1. August 2023 11:11
Status
Warte auf Antwort
signatur312.png
37,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juli 2023, mit der Sie um Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen an die Stadt Saarbrücken gerichteten Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen Az. IF.1.1-2023-1613 geführt. Nach § 4 Absatz 1 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) kann sich jeder an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit wenden, wenn er sich in seinem Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht. Das SIFG gewährt gegenüber den Behörden des Landes, der Kommunen und Landkreise einen grundsätzlich voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt (§ 1 Satz 1 SIFG). Dabei wird der Begriff der amtlichen Information in § 2 Nr. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG - anwendbar über § 1 Satz 1 SIFG) definiert als jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art der Speicherung. Mit Blick auf die vorliegende Anfrage ist darauf hinzuweisen, dass sich der Anspruch nach dem SIFG bzw. IFG auf vorhandene Informationen bei der Behörde, nicht indessen auf die Erstellung einer neuen Information richtet. Soweit die begehrten Informationen der informationsverpflichteten Stelle vorliegen und keine Ausschlussgründe (vgl. §§ 3- 6 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - anwendbar über § 1 Satz 1 SIFG) greifen, ist die Information unverzüglich zugänglich zu machen und soll innerhalb eines Monats erfolgen. Auch eine etwaige Ablehnung des Antrages soll in dieser Frist erfolgen, wobei das Vorliegen eines entsprechenden Ablehnungsgrundes bzw. Ausschlusstatbestandes darzulegen und zu begründen ist. Daher wird die Stadt Saarbrücken hiesigerseits mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben. Über den Fortgang des Verfahrens werden Sie unaufgefordert unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205] Guten Tag, Ok Infomieren Sie mich dann bitte ü…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205]
Datum
10. August 2023 03:03
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ok Infomieren Sie mich dann bitte über den Stand wie die Stadt Saarbrücken geantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205] Guten Tag, Leider habe sie meine Anfrage bis h…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205]
Datum
10. August 2023 03:12
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Leider habe sie meine Anfrage bis heute nicht ausführlich beantwort und nur auf den Schriftsatz der Stadt Saarbrücken verwiesen, die ebenfalls unzureichend Infomationen enthält. Entsprechend bitte ich der gesetzten Frist von 7 Tage ausführlich zu erläutern, warum die Stadt Saarbrücken in einigen Straßen eine 30 km/h Zone erlassen hat Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. > > Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. > > Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. > > Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. > > Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > > << Adresse entfernt >> > > > > Anfragenr: 282205 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/282205/ > > Postanschrift > << Adresse entfernt >> > << Adresse entfernt >> > << Adresse entfernt >> > << Adresse entfernt >> > > -- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 282205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282205/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205] Guten Tag, Ich müsste sonst nach Verstreichung…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205]
Datum
10. August 2023 03:14
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich müsste sonst nach Verstreichung der Frist das entsprechend gegen die Behörde einklagen Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205] Guten Tag, Insbesondere geht es um Informatio…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205]
Datum
10. August 2023 03:35
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Insbesondere geht es um Informationen wie beispielsweise damit sichergestellt werden soll, das sich alle an die Maßnahmen halten und wie kontrolliert werden um die Straßensicherheit zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt - Saarbrücken
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre …
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205]
Datum
10. August 2023 06:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde am 23.06.23 wie folgt beantwortet: Ihre Nachricht wurde an die Straßenverkehrsstelle zur Beantwortung weitergeleitet. Sie hatten darum gebeten, Ihnen die Informationen innerhalb eines Monats zukommen zu lassen. Insofern ist es doch verwunderlich, dass Sie bereits nach einem Tag die ausstehende Beantwortung anmahnen. Die Landeshauptstadt hat im Rahmen eines bundesweiten Modellversuchs die Geschwindigkeit im Innenstadtbereich auf 30 km/h zu begrenzt. Damit soll im Bereich der City mit einem hohen Fußgängeraufkommen die Verkehrssicherheit erhöht, die Lärmbelastung verringert und die Aufenthaltsqualität für die Menschen erhöht werden. Ob sich der Modellversuch „Tempo 30 in der Innenstadt“ bewährt hat, werden die Nachuntersuchungen in den nächsten Monaten zeigen. Aus Ihrer ursprünglich gestellten Frage, geht nicht hervor, welche Information sie detailliert benötigen. Zur Kontrolle, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten wird, werden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Geschwindigkeitsübertretungen entsprechend geahndet. Nachuntersuchung im Projekt in den kommenden Monaten werden zeigen, ob die Geschwindigkeitsreduzierung zur Verkehrssicherheit beigetragen hat. Mehr lässt sich zu dem Modellprojekt zum jetzigen Zeitpunkt nicht berichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205] Guten Tag, Wie möchte die Stadt sicherstellen…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205]
Datum
10. August 2023 21:20
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Wie möchte die Stadt sicherstellen, das sich alle an die Reglungen halten auch im Hinblick auf das Personalmangel, denn die Stadt kann ja nicht sicherstellen das auch alle Maßnahmen der Stadt eingehalten werden wenn keine Kontrollen stattfinden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 282205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282205/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28. Juli 2023 - Az. IF.1.1-2023-1613 [#282205]
Datum
18. August 2023 02:20
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tempolimit 30 km/h in Saarbrücken“ vom 21.06.2023 (#282205) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt - Saarbrücken
AW: Ihre Anfrage vom 21. Juli 2023 [#282205] Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 21.06.…
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21. Juli 2023 [#282205]
Datum
18. August 2023 06:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 21.06.2023 beantragten Sie die Gewährung von Aktenauskunft in Form einer „Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in der Stadt Saarbrücken“. Dabei beriefen Sie sich auf § 1 Abs. 1 S. 1 SIFG i.V.m § 1 Abs. 1 IFG. Die in dieser Form beantragte Gewährung von Aktenauskunft in Form der Erstellung einer Stellungnahme unter Berufung auf das IFG ist eigentlich nicht möglich, die Kollegin Sander von der Straßenverkehrsstelle hat dennoch eine kurze Zusammenfassung für einen Teilbereich der Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Stadt (Projekt „City“) verfasst und damit die Anfrage beantwortet. Ihr Antrag ist jedoch grundsätzlich inhaltlich zu unbestimmt und bezieht sich auch nicht auf eine bestimmte, abgrenzbare Information über ein Verfahren. Ein Anspruch nach dem SIFG bzw. dem IFG kann sich stets nur auf vorhandene Informationen richten und umfasst nicht die Erstellung einer neuen Information. Eine „Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum 30 km/h Tempolimit in der Stadt Saarbrücken“ existiert nicht. Eine solche könnte auch inhaltlich gar nicht erstellt werden, weil es in der Landeshauptstadt Saarbrücken kein flächendeckendes Tempolimit von 30 km/h gibt. Neben dem als Modellversuch betrieben Projekt „City“, welches in der Innenstadt und den umgebenden Hauptstrassen als Bereich mit Tempo 30-Beschränkung eingeführt wurde, existieren viele weitere Tempo-30-Zonen oder einzelne Straßen oder Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30. Informationen über das Projekt City stellt die Landeshauptstadt Saarbrücken für die Allgemeinheit auch auf Ihrer Homepage ausführlich zu Verfügung unter: https://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/mobilitaet/online_info_tempo30 Allein dafür bedarf es bereits keiner eigenen Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde. Eine gesondert anzufertigende Stellungnahme, die auch alle anderen Bezirke in Saarbrücken umfassen würde stellt aber nochmal einen ganz anderen Umfang dar. Um für alle diese Strecken eine Stellungnahme als Zusammenfassung der jeweils einzeln für jede Straße geführten Straßenakte komplett neu zu erstellen ist der dafür erforderliche behördliche Aufwand ganz erheblich höher einzuschätzen als im Falle einer bloßen einfachen behördlichen Auskunft über den Inhalt einer Akte. Das IFG soll jedoch keinen übermäßigen Aufwand verursachen, keine neue „Bürokratie« hervorrufen. Anträge sind daher möglichst einfach und zweckmäßig zu behandeln (§ 10 VwVfG). Ihr Antrag wurde bereits am 23.06.2023 und mit der angehängten Antwort auf Ihre Ergänzungsfrage vom 28.06.2023 verfahrensabschließend beantwortet. Ich bitte Sie daher, von weiteren unberechtigten Anmahnungen an Frau Sander abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 21. Juli 2023 [#282205] Guten Tag, Die Abmahnung ist nicht unberechtigt aber danke für die A…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21. Juli 2023 [#282205]
Datum
19. August 2023 20:11
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Die Abmahnung ist nicht unberechtigt aber danke für die Antwort Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 282205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282205/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. August 2023 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
signatur312.png
37,2 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.