Tempolimit 30

Anfrage an: Stadt Lingen

Alle Dokumente, Studien und Protokolle die eine Debatte über ein grundsätzliches Tempolimit von 30 km/h im Stadtgebiet Lingen betreffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Lingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tempolimit 30 [#256493]
Datum
6. August 2022 08:15
An
Stadt Lingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, Studien und Protokolle die eine Debatte über ein grundsätzliches Tempolimit von 30 km/h im Stadtgebiet Lingen betreffen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Lingen (Ems) (Informationsfreiheitssatzung Lingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256493/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Lingen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 06. August 2022. In Deutschland gil…
Von
Stadt Lingen
Betreff
AW: Tempolimit 30 [#256493] [Ticket#3435480]
Datum
21. September 2022 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 06. August 2022. In Deutschland gilt innerorts eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h – festgelegt in § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch im Zuge der letzten StVO-Novelle gab es diesbezüglich keine Änderung. Zwar wurde im Rahmen des Bundesratsverfahrens u. a. ein Antrag eingebracht, mit dem die innerörtliche Regelhöchstgeschwindigkeit auf 30 km/h abgesenkt werden sollte, dieser Antrag konnte jedoch keine Mehrheit finden und wurde abgelehnt. Es kann ein von der Regelhöchstgeschwindigkeit abweichendes Tempolimit angeordnet werden. Für Tempo 30 gibt es dabei verschiedene Möglichkeiten, die einen unterschiedlichen Charakter aufweisen, nämlich die Beschränkung eines Streckenabschnitts auf 30 km/h, eine streckenbezogene Temporeduzierung vor bestimmten, schützenswerten Einrichtungen wie etwa Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen sowie die Tempo-30-Zone. Auch in Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Im Rahmen der vorgenannten aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten ist bereits auf einer Vielzahl von Straßen in Lingen (Ems) die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Dort, wo dies nicht der Fall ist, stehen dem rechtliche Hürden entgegen, die aufgrund des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Die Bündnis 90/Die Grünen/FWL-Fraktion im Rat der Stadt Lingen (Ems) hat aktuell beantragt, dass die Stadt Lingen (Ems) beauftragt wird, stadtweit ein differenziertes Geschwindigkeitsnetz mit Tempo 30-Zonen in Abgrenzung zum Hauptstraßennetz mit Tempo 50 zu entwickeln. Wo eine Ausweisung von Tempo 30-Zonen auf Basis der gegebenen Straßenverkehrsordnung nicht möglich ist, soll hilfsweise eine streckenbezogene Temporeduzierung geprüft werden. Beraten werden soll dieser Antrag in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Mobilität der Stadt Lingen (Ems). Die Diskussion über den Antrag bleibt abzuwarten. Mit freundlichem Gruß