Tempolimit 40km/h im Bereich Stuttgarter Straße in Bad Liebenzell-Unterhaugstett

Anfrage an: Landratsamt Calw

Wie der Schwarzwälder Bote berichtete, wurde vom Ortschaftsrat Unterhaugstett ein Tempolimit von 40km/h für den im Betreff genannten Bereich beschloßen (vgl. Zeitungsartikel Schwarzwälder Bote vom 27.01.2022, https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.laermschutz-in-unterhaugstett-auf-der-ortsdurchfahrt-gilt-kuenftig-tempo-40.3a87da32-c09f-435a-9652-66e8c88967b7.html, abgerufen am 02.07.2022)

Bitte senden Sie mir Kopien aller Beschlüsse, Akten, Protokolle, E-Mail-Korrespondenzen und Notizen zu, die mit der Umsetzung dieses Beschluss innerhalb des Landratsamtes entstanden sind.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie der Schwar…
An Landratsamt Calw Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tempolimit 40km/h im Bereich Stuttgarter Straße in Bad Liebenzell-Unterhaugstett [#252550]
Datum
2. Juli 2022 17:16
An
Landratsamt Calw
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie der Schwarzwälder Bote berichtete, wurde vom Ortschaftsrat Unterhaugstett ein Tempolimit von 40km/h für den im Betreff genannten Bereich beschloßen (vgl. Zeitungsartikel Schwarzwälder Bote vom 27.01.2022, https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.laermschutz-in-unterhaugstett-auf-der-ortsdurchfahrt-gilt-kuenftig-tempo-40.3a87da32-c09f-435a-9652-66e8c88967b7.html, abgerufen am 02.07.2022) Bitte senden Sie mir Kopien aller Beschlüsse, Akten, Protokolle, E-Mail-Korrespondenzen und Notizen zu, die mit der Umsetzung dieses Beschluss innerhalb des Landratsamtes entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252550/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Calw
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage am 04.07.2022 erhalten. Für die Lärmaktionsplan…
Von
Landratsamt Calw
Betreff
AW: Tempolimit 40km/h im Bereich Stuttgarter Straße in Bad Liebenzell-Unterhaugstett [#252550]
Datum
5. Juli 2022 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage am 04.07.2022 erhalten. Für die Lärmaktionsplanung selbst ist die Stadt Bad Liebenzell federführende Behörde. Hingegen sind wir der richtige Ansprechpartner für die daraus resultierenden straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen. Das Verfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage darauf bezieht. Andernfalls bitten wir Sie, Ihre Anfrage noch zu konkretisieren. Urlaubsbedingt und nicht zuletzt auch wegen der Drittbeteiligung ist die gesetzte Monatsfrist nicht einhaltbar, weshalb wir Sie noch um Geduld bitten. Wir werden uns anschließend um Ihr Anliegen kümmern. Erst dann kann auch eine Aussage über die Bemessung der Gebühren und Auslagen erfolgen, über die wir Sie selbstverständlich vorab informieren werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> unter diesen Umständen ziehe ich meine Anfrage zurück und behalte mir vor, hierzu i…
An Landratsamt Calw Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tempolimit 40km/h im Bereich Stuttgarter Straße in Bad Liebenzell-Unterhaugstett [#252550]
Datum
28. Juli 2022 17:08
An
Landratsamt Calw
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> unter diesen Umständen ziehe ich meine Anfrage zurück und behalte mir vor, hierzu in Zukunft weitere Anfragen zu stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252550/

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Landratsamt Calw
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Von
Landratsamt Calw
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Juli 2022 17:08
Status

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