Temporärer Fußgängerüberweg Galenusstraße 64

- Anordnung zum temporären Fußgängerüberweg Galenusstraße 64, << Adresse entfernt >> inklusive aller dazugehöriger Pläne
- vorliegende Informationen dazu, warum nicht entsprechend des "Leitfaden für das Verkehrsmanagement: SICHERUNG DES FUß- UND RADVERKEHRS BEI TEMPORÄRENVERKEHRSMAßNAHMEN" vor und hinter dem Fußgängerüberweg vor einer Schule das Halten und Parken durch Absperrungen verhindert wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anor…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Temporärer Fußgängerüberweg Galenusstraße 64 [#283032]
Datum
3. Juli 2023 12:51
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anordnung zum temporären Fußgängerüberweg Galenusstraße 64, << Adresse entfernt >> inklusive aller dazugehöriger Pläne - vorliegende Informationen dazu, warum nicht entsprechend des "Leitfaden für das Verkehrsmanagement: SICHERUNG DES FUß- UND RADVERKEHRS BEI TEMPORÄRENVERKEHRSMAßNAHMEN" vor und hinter dem Fußgängerüberweg vor einer Schule das Halten und Parken durch Absperrungen verhindert wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283032/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Temporärer Fußgängerüberweg Galenusstraße 64“ vom 03.07.2023 (#283…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Temporärer Fußgängerüberweg Galenusstraße 64 [#283032]
Datum
5. August 2023 02:09
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Temporärer Fußgängerüberweg Galenusstraße 64“ vom 03.07.2023 (#283032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>