Temporäre Schilder Kruppstr. 32

im Bereich der Kruppstr. 32 (B8, Radhauptnetz) befinden sich mehrere temporäre Schilder auf der Radverkehrsanlage. Ein Schild befindet sich auf Kopfhöhe, zwei weitere Füße befinden sich auf dem Radweg. Die Radwege erlauben zudem auf Grund mangelnder Breite kein sicheres und ordnungsgemäßes Umfahren. Inwiefern ist dies vereinbar mit den Richtlinien für die Sicherheit an Arbeitsstellen an Straßen und der StVO?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2016
  • Frist
    30. September 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Temporäre Schilder Kruppstr. 32 [#17700]
Datum
27. August 2016 16:48
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Bereich der Kruppstr. 32 (B8, Radhauptnetz) befinden sich mehrere temporäre Schilder auf der Radverkehrsanlage. Ein Schild befindet sich auf Kopfhöhe, zwei weitere Füße befinden sich auf dem Radweg. Die Radwege erlauben zudem auf Grund mangelnder Breite kein sicheres und ordnungsgemäßes Umfahren. Inwiefern ist dies vereinbar mit den Richtlinien für die Sicherheit an Arbeitsstellen an Straßen und der StVO?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Temporäre Schilder Kruppstr. 32“ vom 27.08.201…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Temporäre Schilder Kruppstr. 32 [#17700]
Datum
1. Oktober 2016 14:31
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Temporäre Schilder Kruppstr. 32“ vom 27.08.2016 (#17700) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>