Tennisklub

Welche Einschränkungen gibt es in unserem Klubhaus mit Eigenbewirtung? Wir sind der Tenisklub TSV Ruhrfeld in Odenkirchen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Jürgen Kühmel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Gesundheitsamt Mönchengladbach Details
Von
Jürgen Kühmel
Betreff
Tennisklub [#189678]
Datum
24. Juni 2020 13:54
An
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Einschränkungen gibt es in unserem Klubhaus mit Eigenbewirtung? Wir sind der Tenisklub TSV Ruhrfeld in Odenkirchen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Kühmel Anfragenr: 189678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189678/ Postanschrift Jürgen Kühmel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Kühmel

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Gesundheitsamt Mönchengladbach
Sehr geehrter Herr Kühmel, der gastronomische Betrieb des Klubhauses fällt unter § 14 der Verordnung zum Schutz v…
Von
Gesundheitsamt Mönchengladbach
Betreff
AW: Tennisklub [#189678]
Datum
24. Juni 2020 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kühmel, der gastronomische Betrieb des Klubhauses fällt unter § 14 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 20.06.2020 gültigen Fassung. Demnach sind die aus § 14 CoronaSchVO und aus I. (Gastronomie) der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO ersichtlichen Vorkehrungen zwingend einzuhalten. Ich möchte darauf hinweisen, dass die aktuelle CoronaSchVO bis zum 01.07.2020 gültig ist. Für Zeiträume, welche hierüber hinaus gehen, kann derzeit keine rechtsverbindliche Aussage gemacht werden. Diese rechtliche Einschätzung ergeht nach heutigem Stand der Rechtslage. Die aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO). Ich weise Sie darauf hin, dass es in der aktuellen Lage kurzfristig zu Änderungen der Rechtslage und bei der Auslegung der Vorschriften kommen kann. Aufgrund der dynamischen Gegebenheiten informieren Sie sich bitte auch stets über die Internetseite des Ministeriums für Arbeit Soziales und Gesundheit NRW unter www.mags.nrw.de<http://www.mags.nrw.de/> über Änderungen der CoronaSchVO. Mit freundlichen Grüßen